27.10.2022

Griechenland: Familienvater zu 18 Jahren Haft verurteilt, weil er ein Auto mit Flüchtenden fuhr

Am 26.9.2022 fand der Prozess gegen H. Sabetara in Thessaloniki, Griechenland, statt, nachdem er bereits zum viertel Mal verschoben worden war. Der inzwischen 59-jährige Vater aus dem Iran hatte zu diesem Zeitpunkt bereits knapp ein Jahr in Untersuchungshaft im berüchtigten Gefängnis Korydallos in Athen verbracht. Trotz der Aussagen seiner Töchter, die als Zeuginnen aus Berlin angereist waren, wurde Sabetara des Schmuggels schuldig gesprochen und zu 18 Jahren Haft verurteilt. 

Sabetara war im September 2021 im Nordosten Griechenlands verhaftet und im Anschluss wegen "Schmuggel" angeklagt worden, weil er am Steuer des Autos saß, mit dem er gemeinsam mit sieben weiteren Menschen vom Evros Richtung Landesinnere gefahren war. Sabetara hatte seinen zwei Töchtern nach Berlin folgen wollen. Angesichts der zunehmend schwierigen politischen Situation hatten diese nacheinander mithilfe eines Studierendenvisums den Iran verlassen und leben respektive seit 2018 und 2021 in Berlin.

Für ihren Vater und Witwer, H. Sabetara, gab es jedoch keinen legalen und sicheren Weg, nach Deutschland zu kommen, weshalb er sich einem Schmuggler anvertraute. Da Sabetara kein Geld für die Weiterreise hatte, fuhr er nach Überqueren der türkisch-griechischen Grenze das bereitgestellte Auto ins Landesinnere (mehr Infos zur Geschichte).

Nach monatelangem Warten war er bereits Mitte Mai das erste Mal für die Verhandlung nach Thessaloniki verlegt worden, nur um am Tag vor dem angesetzten Termin zu erfahren, dass dieser nicht stattfinden würde. Dies trug sich im Anschluss noch zwei Mal so zu, bis der vierte Termin am 26. September tatsächlich stattfand. Eine weitere Belastung in einer ohnehin bereits extrem emotional aufreibendern Situation für Sabetara selbst sowie für seine beiden Töchter, die für alle vier Verhandlungstermine nach Thessaloniki gereist waren, nur um drei Mal wieder "unverrichteter Dinge" zurückzureisen, bangend, wann es im Falle ihres Vaters zu einer Entscheidung kommen würde.

Der Prozess am 26. September begann um 10 Uhr griechische Zeit mit der Aussage des, wie in solchen Prozessen die Regel, einzigen Zeugen der Anklage, einem Polizist, der bei der Festnahme Sabetaras zugegen war, sich jedoch kaum mehr an etwas erinnerte und widersprüchliche Angaben machte. Es folgte ein Antrag der Verteidigung, eine weitere sich in der Anklageschrift befindliche Aussage zu Lasten des Angeklagten nicht zu verlesen und zu berücksichtigen. Es handelte sich dabei um eine Aussage eines weiteren Passagieres, die jedoch nicht rechtmäßig gemäß den Vorschriften der Strafprozessordnung zustande gekommen war. Der Antrag wurde abgelehnt, was eine eindeutige Verletzung des Rechts auf einen fairen Prozes gemäß Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Als nächstes wurde eine der Töchter Sabetaras als sogenannte "Charakterzeugin" in den Zeug*innenstand gerufen, die von seiner Vergangenheit und Situation im Iran berichtete und dies umfangreich mit Unterlagen belegte, die Geschichte ihres Vaters bestätigtend, dass dieser kein Akteur organisierter Kriminalität, sondern auf dem Weg zu ihnen nach Berlin gewesen sei.

Dann wurde Sabetara selbst angehört, der seine Version der Geschichte erneut wiederholte und aussagte, dass er das Steuer übernommen hatte, da er kein Geld hatte, um für die Weiterreise zu bezahlen. Am Schluss hielt die Verteidigung ihr Schlussplädoyer, in dem sie die Kriminalisierung Schutzsuchender scharf kritisierte.

Nichtsdestotroz wurde Sabetara nach zwei Stunden Verhandlung in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen, konkret des "unerlaubten Transports von sieben Drittstaatsangehörigen in griechisches Hoheitsgebiet" (Schmuggel), mit den erschwerenden Umständen des "Handeln aus Gewinnabsicht" und der "Gefährdung des Lebens von drei Personen" (drei Menschen hatten sich im Kofferraum versteckt). Positiv ist anzumerken, dass auf Grundlange der Aussage der Tochter und den eingereichten Unterlagen das frühere "sittliche Leben" als Milderungsgrund anerkannt wurde. Das finale Urteil lautet demnach sechs Jahren pro transportierter Person, was nach griechischer Kalkulation in einer Haftzeit von 18 Jahren resultierte.

Die Verteidigung legte noch am selben Tag Berufung gegen das Urteil ein. Das Berufungsverfahen wird jedoch aller Voraussicht nach nicht vor Ende 2023 stattfinden. Sabetara wird in der Zwischenzeit jedoch nicht entlassen und muss im Gefägnis bleiben.

Der Fall von H. Sabetara ist kein Einzelfall, sondern paradigmatisch für eine weitere Facette der europäischen Abschottungspolitik. Wie von CPT - Aegean Migrant Solidarity, borderline-europe und Deportation Monitoring Aegean dokumentiert, sind derartige Anklagen gegen auf den griechischen Inseln ankommende Migrierende, die angeblich als Boots- oder Autofahrer identifiziert wurden, seit einigen Jahren ein systematisches Vorgehen des griechischen Staates.

Grundlage dafür ist die griechische Gesetzgebung, nach der jede Person, die Fahrer*in eines Gefährts ist, mithilfe dessen Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere nach Griechenland einreisen, ein Schmuggler ist. Die Verhaftungen, die diesen oft unbegründeten Anschuldigungen folgen, sind willkürlich, und die Prozesse missachten oft grundlegende Standards einer fairen Prozessführung. Grenzpolizist*innen verhaften dabei z.B. die Person, die das Ruder oder die Pinne hält, um das Boot zu lenken, die Person, die mit der Küstenwache kommuniziert hat, um Hilfe zu rufen, oder einfach jemanden, der Englisch spricht und beschuldigen sie dann des Schmuggels. Sie werden ohne ausreichende Beweise meist noch vor Ort verhaftet und monatelang in Untersuchungshaft verwahrt.

Wenn ihr Fall schließlich vor Gericht kommt, dauert eine diesbezügliche Gerichtsverhandlung im Schnitt lediglich 38 Minuten und mündet in einer durchschnittlichen Freiheitsstrafe von 44 Jahren.

Während "Schmuggel"-Vorwürfe gegen europäische Seenotretter*innen viel mediale Aufmerksamkeit erhalten, bleibt die alltägliche Praxis der Inhaftierung von Nicht-Europäer*innen auf den griechischen Inseln fast unbemerkt. Dabei sind sie es, die den Großteil derjenigen ausmachen, die unter dem Vorwurf des "Schmuggels" und der "Beihilfe zur unerlaubten Einreise" festgenommen und inhaftiert werden.

Wir werden H. Sabetara und seine Familie im Berufungsverfahren und in der Zwischenzeit weiterhin unterstützen!

Wir fordern die sofortige Freilassung H. Sabetaras aus dem Gefängnis, Freiheit für alle, die wegen Steuern eines Bootes oder Autos verhaftet wurden, und ein Ende der Kriminalisierung von Migration und der Inhaftierung von People on the Move!

Bitte unterstützt unsere Anti-Kriminalisierungsarbeit. Nur mit eurer Hilfe können wir Anwält*innen für die Betroffenen organisieren und die Rechtskosten finanzieren: https://www.betterplace.org/de/projects/79969-solidarisch-gegen-die-kriminalisierung-von-flucht-und-migration

Prozessbericht von Julia Winkler, borderline-europe



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Donnerstag, 27 Oktober 2022
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