Solidarität mit Pierre-Alain Mannoni

++ Finales Gerichtsurteil im Fall Pierre-Alain Mannoni: Nach vier Jahren Prozess wird der Professor von allen Anklagen betreffend der "Beihilfe zur illegalen Einreise, zur Bewegung und zum Aufenthalt“ freigesprochen ++


„Ich würde es sofort wieder tun” - - Als Pierre-Alain Mannoni 2016 drei junge Frauen im Auto zum nächsten Bahnhof fuhr, wurde der Ingenieursprofessor wegen "Beihilfe zum illegalen Aufenthalt" verhaftet. Sein über vier Jahre andauender Prozess ging am 23. September 2020 in die fünfte Runde. Im Berufungsverfahren in Lyon forderte die Staatsanwaltschaft eine fünfmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Das endgültige Gerichtsurteil fiel am 28. Oktober und beinhaltet einen Freispruch in allen Anklagen für Pierre-Alain Mannoni.

Kriminalisierung von Solidarität und „fraternité“ im „Land der Menschenrechte" Frankreich

  • Im Oktober 2016 nahm Mannoni im französischen Roya Tal nahe der italienischen Grenze drei junge Frauen aus Eritrea in seinem Auto mit. Es war nachts, es war kalt, und die drei Frauen waren verletzt. Er wollte sie zum nächsten Bahnhof bringen, damit sie in die nächstgrößere Stadt weiterfahren und dort medizinische Hilfe erhalten können. Auf dem Weg zum Bahnhof wurde der 49-Jährige verhaftet und der „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt “ beschuldigt.
  • Im anschließenden Prozess 2016 in Nizza wurde Mannoni zunächst freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
  • Im Berufungsverfahren 2017 in Aix-en-Provence wurde Mannoni zu einer Haftstrafe von 2 Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Mannoni zog daraufhin vor das Verfassungsgericht, das ihm im Juli 2018 Recht gab: gemäß dem in der französischen Verfassung verankerten Prinzip der "fraternité" ("Bürderlichkeit") muss jeder Mensch einem anderen helfen können, unabhängig dessen Aufenthaltsstatus.
  • In einem vierten Prozess im Dezember 2018 hob das Kassationsgericht Mannonis Verurteilung daraufhin auf und setzte einen neuen Verhandlungstermin fest.
  • Am 23. September 2020 fand in Lyon der fünfte Prozess nach vier Jahren statt. In diesem Berufungsverfahren warf die Staatsanwaltschaft Mannoni vor, die drei eritreischen Frauen, „den staatlichen Kontrollen entziehen“ zu wollen und kritisierte dessen Eigeninitiative mit den Worten: „Warum [sollte man] dem Rechtsstaat nicht vertrauen?“ Die Staatsanwaltschaft forderte eine fünfmonatige Haftstrafe auf Bewährung.
  • Am 28. Oktober 2020 fiel schließlich die endgültige Gerichtsentscheidung: Pierre-Alain Mannoni wurde freigesprochen und alle Anklagen gegen ihn fallengelassen.

Der Professor, der davor angab „für die Menschen, für [sich selbst] [und] für [seine] Tochter“ gehandelt zu haben, zeigte sich erleichtert  und in seinem Handeln bestätigt: „Die Werte der „fraternité“ (Brüderlichkeit) sind solide Werte, die nicht verhandelbar sind", sagte er am Mittwoch in Lyon, "ich bin stolz, sie an meine Tochter weiterzugeben".

In der Tat beruht Mannonis Freispruch auf dem, seit Juli 2018 verfassungsrechtlich anerkannten, Prinzip der „Brüderlichkeit“. Angeknüpft an den Fall des Bauern Cédric Hérrou, ebenfalls aus dem Roya Tal, erkannte der Verfassungsrat das Prinzip der „fraternité“ offiziell an; dies verpflichtete die französische Regierung, das Gesetz bezüglich der Bestrafung der „Beihilfe zur illegalen Einreise, zur Bewegung und zum Aufenthalt“ zu modifizieren. Während die Beihilfe zur Einreise weiterhin illegal bleibt, dürfen Französ*innen bei Bewegung und Aufenthalt von nicht-Franz*ösinnen helfen – wenn dies aus humanitären Gründen geschieht und sie nicht aus Gewinnstreben oder sonstiger individueller Bereicherung handeln. Darauf berief sich Mannonis Verteidigerin: „Niemand kann wähnen, dass Pierre-Alain eine Gegenleistung erhielt“.

Das Berufungsgericht sah dies ähnlich. Und so wurde Pierre-Alain Mannoni nach fünf Prozessen Recht gesprochen. Menschen unabhängig ihres Aufenthaltstitels zu helfen ist „aus naturrechtlicher Sicht, aus der Sicht des französischen Rechts, nicht zu verurteilen“, so Mannoni.

Fur Pierre-Alain Mannoni fanden vier Jahre des Wartens und Kämpfens ein Ende. Andere – Mitglieder von NGOs, Privatpersonen und Schutzsuchende selbst – warten noch immer auf ihre Gerichtsverfahren, wurden schuldig gesprochen oder anderweitig für ihre Solidarität kriminalisiert. Sie alle sind Ausdruck der zunehmenden systematischen Kriminalisierung von Solidarität in der EU - der Einsatz für die Rechte und Würde von Schutzsuchenden wird erschwert, unterbunden und bestraft. „Der Grund dafür ist Rassismus", so Mannoni.

 


Wir fordern eine sofortige, endgültige Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren und ein Ende der Kriminalisierung von Migration und Solidarität mit Migrierenden!


Betroffene und Aktivist*innen berichten immer wieder von rechtswidrigen Rückschiebungen von und Umgang mit Schutzsuchenden seitens der französischen Behörden. Erst Anfang Juli diesen Jahres etwa hat der Europäische Gerichtshof Frankreich aufgrund "unmenschlicher und entwürdigender Lebensbedingungen" für Asylsuchende verurteilt. Die Betroffenen seien Opfer "erniedrigender Behandlung" geworden.

 

Weitere Informationen:

 

Donnerstag, 29. Oktober 2020