EU ad hoc relocation- A lottery from the sea to the hotspots and back to unsafety

Infolge der Versuche des ehemaligen italienischen Innenministeriums, zwischen 2018 und 2019 die Ankunft von aus Seenot geretteten Personen in italienischen Häfen zu blockieren, wurde im September 2019 in Malta ein EU-ad-hoc Verteilungsmechanismus beschlossen. Seenotrettungsschiffe und aus Seenot gerettete Menschen durften erst in die Häfen Italiens und Maltas einreisen, wenn sich andere Mitgliedsstaaten zu ihrer Aufnahme bereit erklärt hatten. Mehrere Personen, die von den zivilen Seenotrettungsschiffen Sea-Watch 3, Open Arms und Ocean Viking im Sommer 2019 gerettet wurden, sollten anschließend nach Luxemburg, Frankreich, Finnland, Portugal und Deutschland verteilt werden.

Weder hielten sich die Staaten an die vereinbarte Frist von vier Wochen, nach denen die Menschen aus den Hotspots in Italien und Malta umverteilt werden sollten, noch folgten die Methoden der jeweiligen Mitgliedsstaaten den gemeinsamen Vereinbarungen oder rechtsstaatlichen Grundlagen. Während Frankreich und Portugal nur Personen aufnahmen, denen sie jeweils einen Schutzstatus gewährten, verzögerte Deutschland den Relocation Prozess. Nach fragwürdigen Sicherheitsüberprüfungen durch den deutschen Verfassungsschutz, dessen Zuständigkeit in Asylverfahren in anderen EU Staaten ungeklärt ist, durften einige Personen nicht umgesiedelt werden, ohne dass den Personen dafür eine offizielle Begründung mitgeteilt wurde. Darüber hinaus wurden mehrere Asylanträge derjenigen Gäste der Sea-Watch 3 und Ocean Viking, die letztlich von Deutschland aufgenommen wurden, kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

Gemeinsam mit Sea-Watch, Borderline Sicilia und dem Flüchtlingsrat Berlin gehen wir den rechtswidrigen Verfahren der ad hoc relocation nach: vom Stand-Off vor den Europäischen Küsten, über fragwürdige Sicherheitsüberprüfungen des deutschen Verfassungsschutzes bis zur Ankunft in Deutschland.

Durch die Unterstützung des Stiftungsfonds zivile Seenotrettung ist es uns möglich, zwischen Juni 2020 und Februar 2021 herauszufinden, inwiefern Grundrechte im Rahmen der ad hoc relocation verletzt worden sind. Mittels Interviews in Italien und Deutschland, sowie detaillierten Hintergrundrecherchen zur Kriminalisierung der angekommenen Personen durch den deutschen Verfassungsschutz in Malta und Italien, werden wir eine ausführliche Dokumentation erstellen. Diese bildet Grundlage und Ausgangspunkt für eine Kampagne für Relocation und Bleiberecht, die die Bedürfnisse der Personen in den Vordergrund stellt, die in der EU ankommen.

Zum vollständigen Report, Kampagnen-Videos und eine Aufzeichnung unserer Pressekonferenz, besucht die Website eu-relocation-watch.info

In einer Online Veranstaltung im Januar 2022, teilten Betroffene und weitere Expert*innen ihre Perspektiven. Das Event zum Nachsehen findet sich hier

Eine Kurzversion des Reports auf Deutsch gibt es hier zum Nachlesen. 

Angelehnt an die Erkenntnise aus dem Projekt konnten wir im Jahr 2022 mit Unterstützung des Stiftungsfonds Zivile Seenotrettung unsere Recherche auch auf den griechischen Kontext ausweiten. Insbesondere stand die Frage im Mittelpunkt: Was ist mit den Menschen geschehen, die nach dem Feuer in Moria umverteilt wurden? Daraus entstand der Bericht: “ Relocation von Griechenland nach Deutschland: Entlastung des Hotspot-Systems oder Alibi-Politik?"

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