24.11.2022

„Findet mir einen Schuldigen": Wie die Strafverfolgungsbehörden zwei junge Türken ohne Beweise ins Gefängnis schickten

Dies ist die kontroverse Geschichte von Sakik und Kercec. Zwei junge Türken, die allein aufgrund von Anschuldigungen der Strafverfolgungsbehörden als Menschenschmuggler in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurden. 

In Crotone an der ionischen Küste Kalabriens wurden am 6. Juni zwei junge türkische Staatsbürger zu zwölf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von fast zwei Millionen Euro verurteilt, weil sie 69 Migrant*innen auf einem kleinen Segelboot an Land gebracht hatten. Das alles geschah weniger als einen Monat vor der Verurteilung, am späten Abend des 13. Mai, als die beiden jungen Männer sofort als die mutmaßlichen Schmuggler des Bootes identifiziert und deshalb festgenommen und ins Gefängnis gebracht wurden. Kercek Abdulkadir und Sakik Mehmet sind 23 und 24 Jahre alt, gerade einmal doppelt so alt wie ihre nun verhängten Haftstrafen.   Was aus dem Prozess hervorsticht, ist zuallererst die Unmenschlichkeit der Erfahrung. Mit Hilfe des vom Gericht hinzugezogenen Dolmetschers erzählte einer der als Zeuge vernommenen Migranten, dass viele der Besatzungsmitglieder Afghanistan in Richtung Iran und dann in die Türkei verließen, wo sie sich etwa neun Monate aufhielten, bevor sie an der italienischen Küste anlegten. Die Kontakte für die Organisation der Reise fanden sie bei anderen Migrant*innen, die bereits nach Europa eingereist waren: eine Telefonnummer, die sie anrufen mussten, um alle Informationen zu erhalten, die sie brauchten, um Europa zu erreichen. Die Reise kostete 10.000 Euro, die per Überweisung von einem iranischen Konto auf ein anderes iranisches Konto überwiesen wurden.

Einer der Zeugen erklärte auf Nachfrage des Staatsanwalts, dass er in der Türkei, während er auf die Überfahrt wartete, zusammen mit sieben anderen Migrant*innen in einem Zimmer untergebracht war. In der Nacht der Abreise ist er jedoch um 4:30 Uhr allein zu einem Taxi gebracht worden, das ihn zum Strand brachte, wo ein kleines Boot festgemacht war, das die Migrant*innen in Vierergruppen an Bord eines 15 Meter langen Segelschiffs brachte.  Das Boot, das für maximal sieben Personen ausgelegt ist, war bis zum Zehnfachen seiner maximalen Kapazität gefüllt. Nach seiner Schilderung verschwanden die Leute, die ihn an Bord des Segelschiffs gebracht hatten, sofort: „Sie schlossen uns ein, gingen weg, und nach vier Stunden sind wir losgefahren.“ Vor der Abreise betrat eine stämmige Person, die als ‚Big Man‘ identifiziert wurde, den Frachtraum, nahm die Mobiltelefone an sich und steckte sie in einen Umschlag in einem anderen Raum und drohte ihnen, dass sie von den italienischen Behörden verhaftet werden würden, wenn sie die Telefone wieder an sich nahmen.  Während der Überfahrt wurden die Migrant*innen auf drei verschiedene Räume aufgeteilt: einen größeren, einen kleinen und einen mittleren, den dritten. In den ersten drei Tagen der Überfahrt durften sich die Migrant*innen weder bewegen noch die Räume verlassen. Erst am letzten Tag durften einige von ihnen auf die Toilette oder nach draußen gehen, um eine Zigarette zu rauchen. Die drei Räume unter Deck waren miteinander verbunden, aber die Migrant*innen konnten sich nicht bewegen, da die Gefahr bestand, dass das Boot kenterte. Aus Angst vor dem Tod blieben sie deshalb drei Tage lang still liegen. Nur am letzten Tag der Überfahrt durfte er zwei Mal an Deck gehen, weil er sich krank fühlte.  Draußen angekommen, berichtet der Zeuge, er habe zwei weitere Geflüchtete an Deck gesehen, aber niemanden am Steuer, da der Autopilot eingeschaltet war. Er gab ferner an, dass die beiden Angeklagten im ersten Raum unter Deck übernachtet hätten und dass er sie am letzten Tag der Überfahrt draußen beim Rauchen angetroffen habe. Schließlich berichtete er, dass er die jetzigen Angeklagten nie am Steuer des Bootes gesehen habe und dass, wenn dies nach den ersten Aussagen bei der Polizei am Abend des Anlegens der Fall gewesen sein sollte, dies auf einen Übersetzungsfehler zurückzuführen sein müsse. 

Deswegen der Zweifel: Zwölf Jahre Gefängnis für ein paar Zigaretten? Die Ermittler in der Verhandlung erklären jedoch, dass sie sich der Rolle der beiden jungen Angeklagten als Schmuggler aufgrund einer Reihe anderer Beweise sicher waren, darunter die Beobachtung des Schiffes durch die Küstenwache mit optometrischen Linsen, die es ihnen ermöglichten, auch nachts und bis zu drei Kilometer weit klar zu sehen. Der Marschall der Marineabteilung der Guardia di Finanza von Crotone, der in dieser Nacht Dienst hatte, berichtet vor Gericht, dass sie die Personen, die sich bei der Annäherung des Schiffs am Ruder befanden, im Auge behalten hätten. In dem Moment, als sie sich dem Boot näherten und es beleuchteten, seien sie in der Lage gewesen, diese Personen zu erkennen, die versuchten, sich unter die anderen Migrant*innen zu mischen und verlogen erklärt hätten, sie seien Iraner, obwohl sie in Wirklichkeit nur Türkisch sprachen.  Diesbezüglich gaben die beiden Angeklagten dieselbe Version der Ereignisse wieder: Sie haben über ihre Staatsangehörigkeit gelogen, weil „uns ein gewisser Herr geraten hat: Wenn ihr in Italien ankommt, gebt euch nicht als Türken aus, denn die Türken schicken sie zurück.“ Der Kommandeur der Marineabteilung der Guardia di Finanza von Crotone erklärte hingegen, wie die Befragung in dem Moment abläuft, in dem sie die Geretteten an Bord nehmen. Sie befragen die durch die Reise enorm erschöpften Migrant*innen, wer sich während der Reise freier als andere bewegen konnte: auf diese Weise können sie die mutmaßlichen Schmuggler*innen jeder Reise identifizieren. Zusammen mit der Nationalität der Menschen an Bord: ein Türke inmitten von dreißig Iraner*innen ist zum Beispiel mit Sicherheit der*die Schmuggler*in. Und das reichte aus, um zwei 20-Jährige hinter Gitter zu bringen.  

Die Einwanderung und insbesondere das Anlegen von Migrant*innen an den italienischen Küsten sind als Wahlkampfthema stark im Kommen. Mit all der Last der Annäherung, Instrumentalisierung und Verfälschung, die wir bereits erlebt haben und die nie dazu beitrug, auch nur eines der komplexen Probleme zu lösen, die das Phänomen seit Jahrzehnten mit sich bringt. Allein an der ionischen Küste von Crotone sind in den letzten 15 Tagen über 1.400 Migrant*innen angekommen. Eines der en Vogue Themen der Vergangenheit, das sich bald neben dem der „geschlossenen Häfen“ durchzusetzen scheint, ist der Kampf gegen die Menschenhändler*innen und damit die scharfe Linie gegen die Schmuggler*innen.

Seit Anfang des Jahres wurden mindestens vierzig mutmaßliche Schmuggler*innen verhaftet, wie auf der Website des Polizeipräsidiums von Crotone zu lesen ist.  Gemäß Artikel 12 des italienischen Zuwanderungsgesetzes (Tui) wird jede Person, die als Kapitän*in eines Bootes auf dem Weg nach Italien mit Migrant*innen an Bord identifiziert wird, sofort wegen Beihilfe zur unerlaubten Einwanderung angeklagt. So sieht es das italienische Recht vor, um vor der irregulären Einreise, die eine Verletzung der Vorschriften über die legale Einreise nach Italien darstellt, abzuschrecken, sie zu bestrafen und zu unterbinden und so die Grenzen des Staates zu schützen. Die Strafe für die so genannte „einfache Beihilfe“ beträgt eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren und eine Geldstrafe von 15.000 Euro für jede Person, der die ‚illegale‘ Einreise erleichtert wird. Es handelt sich um ein strenges Gesetz, das durch die zahlreichen erschwerenden Umstände in den Absätzen 1 und 3 noch verschärft wird. Wenn nämlich mehr als fünf Personen transportiert werden, wenn sie in Gefahr gebracht worden oder einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt waren, wenn die Straftat zusammen mit mindestens drei Personen oder unter Verwendung falscher Dokumente begangen wurde oder wenn die Täter*innen im Besitz von Waffen sind, erhöht sich die Strafe von 5 auf 15 Jahre.  Das Gesetz sieht eine zusätzliche Erhöhung der Haftjahre vor, wenn mehrere erschwerende Umstände gleichzeitig festgestellt werden.

Das Gesetz bestraft nicht nur diejenigen, die den Menschenschmuggel fördern, leiten, organisieren oder finanzieren, sondern auch diejenigen, die Migrant*innen ohne Einreisevisum tatsächlich transportieren, und generell alle, die durch ihr Verhalten die ‚illegale‘ Einreise von Ausländer*innen nach Italien oder in andere europäische Staaten erleichtern. So werden Menschenschmuggler*innen und Migrant*innen, die sich selbst ans Steuer eines Bootes setzen, auch wenn sie von Dritten dazu gezwungen werden, auf dieselbe Stufe gestellt und ohne Unterschied verfolgt.  Eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Kriminalisierung von „Schmuggler*innen“ ist die des internationalen Schutzes, der in der Genfer Konvention von 1951 geregelt ist. Darin sind die Gründe für Ausschlüsse ihrer Anerkennung festgelegt. Die EU hat die Bestimmungen des Übereinkommens durch die Richtlinie 2004/83/EG umgesetzt, die in Italien 2007 mit dem Gesetzesdekret Nr. 251 eingeführt wurde. Nach italienischem Recht führt die Verurteilung wegen bestimmter Straftaten, die als besonders schwerwiegend gelten, zum Ausschluss vom Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzes, da der*die Ausländer*in eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ darstellt. Im Jahr 2009 wurde in das Sicherheitspaket des Lega-Vorsitzenden Roberto Maroni der Artikel 12 des Zuwanderungsgesetztes (Tui) in seiner verschärften Form in diese Liste von Straftaten aufgenommen.  Im Jahr 2018 beschloss Lega-Chef Matteo Salvini, alle unter Artikel 12 fallenden Straftaten in das Sicherheitsdekret aufzunehmen. So wird ein*e Asylsuchende*r, der*die wegen Beihilfe zur Einwanderung verurteilt wird, weil er*sie das Boot, mit dem er*sie gereist ist, gesteuert hat, bei seinem*ihrem späteren Antrag auf internationalen Schutz erheblich behindert. Im März 2022 erklärte der Kassationsgerichtshof den Buchstaben „d“ in Artikel 12 Absatz 3 für verfassungswidrig, der eine verschärfte Strafe vorsah, wenn der*die Ausländer*in gefälschte oder unrechtmäßig erlangte Dokumente verwendet hatte. 

Die tragische Natur der Verurteilungen von Personen, die beschuldigt werden, „scafista“ (Schmuggler*in) zu sein, wird in dem Bericht „Dal mare al carcere“ (Vom Meer zum Gefängnis) umfassend erklärt, einer von Arci Porco Rosso und Alarm Phone in Zusammenarbeit mit Borderline Sicilia und borderline-europe durchgeführten und am 15. Oktober 2021 veröffentlichten Studie. Der Bericht sammelt Daten über die Anzahl der in den letzten Jahren in Italien verhängten Strafen, das Ausmaß dieser Strafen und hebt die kriminalisierenden Maßnahmen gegen diese Personen hervor. Schließlich wird aufgezeigt, was diese Urteile in den Gefängnissen bewirken. Bei tausend untersuchten Fällen reichen die Strafen von zwei bis zwanzig Jahren. Insbesondere zwanzig Personen wurden zu Haftstrafen von mehr als zehn Jahren und sieben Personen zu lebenslanger Haft verurteilt. In den Jahren 2018 und 2019, so lesen wir auf den ersten Seiten der Untersuchung, nahm die Polizei etwa eine Person pro hundert ankommende Migrant*innen fest. Die Gesamtzahl der von 2013 bis 2021 festgenommenen Personen beträgt 2.559.  „Nach einer Überprüfung von fast tausend Fällen schätzen wir, dass mehr als ein Drittel der Festgenommenen aus Nordafrika, 20 Prozent aus Osteuropa und 20 Prozent aus Westafrika stammen. Viele der in Italien verhafteten und inhaftierten nord- und westafrikanischen Staatsangehörigen wurden gezwungen, Boote aus Libyen, dem Land, aus dem sie geflohen waren, zu fahren. Im Fall der osteuropäischen Schmuggler sagen viele, dass sie mit einem Trick in den Menschenhandel hineingezogen wurden.“ Der Anteil der Gefangenen ausländischer Herkunft in Italien beträgt 32,5 Prozent der Gesamtbevölkerung: Unser Land steht unter den großen europäischen Ländern an erster Stelle, was die Zahl der ausländischen Gefängnisinsass*innen betrifft.  Es braucht einen Schuldigen „Geh und such mir einen Schuldigen! Das ist es, was der Kommandant uns befohlen hat“, so beginnt der Bericht „Vom Gefängnis zum Meer.“ Der Satz stammt aus einer Erklärung eines Sprachmittlers, der mit der Küstenwache arbeitete. Aber es sind auch die Mitglieder der Polizeikräfte selbst, die dies mehrfach zugeben. Laut dem Bericht erfolgen Verhaftungen, Ermittlungen und Verurteilungen von Personen, die als „Schmuggler*in“ identifiziert wurden, schnell, sehr schnell. Die Passagiere werden nicht nach den Organisator*innen der Reise gefragt, d. h. nach den Leiter*innen der kriminellen Organisationen, die den Menschenhandel in den Herkunfts- und Transitländern organisieren. Sie werden nicht gefragt, ob die Person, die das Boot gefahren hat, oder der*diejenige, der*die ihr geholfen hat, dazu gezwungen wurde: Sie sind einzig daran interessiert, festzustellen, wer das Boot gefahren hat, ohne weiter zu ermitteln. Und so kommt es, dass ein paar Zigaretten und die Nähe zum Steuer Sakik und Kercek zu einem Leben in Crotone verdammten, aber es gibt Tausende wie sie. 

Im Fall der beiden jungen Türken wird das Berufungsgericht von Catanzaro aufgefordert werden, dieses Urteil in erster Instanz des Gerichts von Crotone neu zu bewerten. Für die zweite Instanz wurde Rechtsanwalt Arturo Salerni, ehemaliger Rechtsbeistand von Open Arms im Prozess gegen Matteo Salvini, als Verteidiger von Sakik Mehmet benannt. „Ich bin jetzt bestellt worden, und zusammen mit dem Verteidiger ersten Grades (Rechtsanwalt Gianluca Marino, Anm. d. Red.) werden wir eine Berufung vorschlagen, da es an Beweisen mangelt, die zu einer so schweren Strafe gegen einen so jungen Mann führen könnten, bei dem kein Element der tatsächlichen Beteiligung an der Organisation des illegalen Handels mit Migrant*innen gefunden wurde. Wir haben nur die Aussage der Finanzpolizei, die ihn am Steuer sieht, es gibt keine Karten, es gibt nichts Anderes“, erklärte Salerni. Dann fügt er hinzu, dass „der absolut begrenzte Zeitrahmen, in dem der Prozess stattfand, und der Zustand des Jungen in der Haft und seine Entfernung von dem Ort, von dem das Boot abfuhr, es schwieriger machten, entlastende Elemente zu finden, aber diese Tatsache gleicht den Mangel an Beweisen gegen Sakik nicht aus.“  Nach Ansicht von Rechtsanwalt Salerni, der mittlerweile Experte für diese Art von Verfahren ist, „wird es zu einer dramatischen Praxis in unseren Gerichtssälen gegen einige der Menschen vorzugehen, die auf einer oft verzweifelten Reise mit tragischem Ausgang nach Italien kommen, indem sie oberflächlich in Bezug zu einem Verhalten identifiziert werden, das an sich kein Beweiselement darstellen kann. Dagegen müssen wir stärker mobilisieren und sorgfältiger verteidigen.  Wir haben es oft mit Menschen zu tun, die nicht die Möglichkeit haben, einen Verteidiger ihres Vertrauens zu beauftragen, entlastende Ermittlungen durchzuführen und somit alle Verteidigungsmittel zu nutzen, die unser Gesetzbuch vorsieht. Stattdessen finden wir uns fortwährend in einer Logik wieder, die besagt, dass wir um jeden Preis eine Strafe und strafrechtliche Relevanz für das Verhalten derjenigen finden müssen, die vor Elend, Krieg oder Verfolgung fliehen und in unserem Land Zuflucht suchen.“ Dann schließt er mit folgenden Worten: „Ich hoffe, dass Sakik freigesprochen wird und das Urteil der ersten Instanz im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Seine Familie ist verzweifelt: Aus Istanbul rufen sie mich fast täglich an, um mir ihre Sorgen und die Angst davor, ihren Sohn nie wieder umarmen zu können, anzuvertrauen.“  

Carmen Baffi

Die Journalistin und Videomacherin hat ihr Studium der Medien, der digitalen Kommunikation und des Journalismus an der La Sapienza in Rom abgeschlossen und die Journalist*innenschule der Stiftung Lelio Basso besucht. Sie arbeitet mit Domani und zuvor mit Fanpage.it zusammen. Sie ist Mitautorin des Aufsatzes „Cerco chi sono – Alla ricerca delle origini biologiche” („Ich suche, wer ich bin – Auf der Suche nach den biologischen Ursprüngen”), erschienen bei Aiep Editore. 

Aus dem Italienischen übersetzt von Francesca Barp