07.05.2026

Scirocco: Aktueller Newsticker aus Italien

Scirocco [ʃiˈrɔkko-Schirokko] ist ein südöstlicher, heißer starker Wind, der für oftmals nur wenige Stunden Staub und Sand über das Mittelmeer nach Sizilien und Italiens Norden trägt. Diese Kurzinfo erscheint seit März 2021. Seit Juni 2025 in einem neuen Format: Statt einmal im Monat informiert die neue Scirocco-Timeline zeitnah über die neusten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Italien rund um das Thema Migration.

 

15.07.2026 „Enttäuschend und beschämend“ – EU-Delegation wird umfassender Zugang zu Abschiebelager in Albanien verwehrt (Link zum PDF)

Am 29. Juni besuchte eine Gruppe europäischer Abgeordneter der linksgerichteten Grünen/EFA-Fraktion das italienische Abschiebelager in Gjadër, Albanien. Ziel des Besuchs war neben einer grundsätzlichen Inspektion des Zustands der Einrichtung und der Situation der dort inhaftierten Personen insbesondere die Frage, inwiefern das Zentrum gegenwärtig zu einem europäischen offshore Abschiebelager umfunktioniert wird.

Mit der im vergangenen Monat vom Europäischen Parlament verabschiedeten Rückführungsverordnung, die durch den Schulterschluss der rechten und konservativen Fraktionen eine Mehrheit fand, wurde die Errichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU endgültig legalisiert. Ungeachtet der Tatsache, dass die Zentren in Albanien bislang in jeder Hinsicht als gescheitert gelten müssen, wurde das Offshore-Modell damit zu einem offiziellen Pfeiler der migrationspolitischen Strategie der Europäischen Union.

Die Zentren sind jedoch nicht nur grundsätzlich unvereinbar mit den vermeintlich europäischen Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde, sondern stellen zugleich ein logistisches und finanzielles Desaster dar. Menschen, die keine Straftat begangen haben, werden unter unmenschlichen Bedingungen für unbestimmte Zeit de facto inhaftiert. Während die Zentren in Albanien für bis zu 1.000 Personen ausgelegt sind, befanden sich in Gjadër seit seiner Eröffnung im Jahr 2024 zu keinem Zeitpunkt mehr als 100 Menschen. Nach Aussagen der Abgeordneten Cristina Guarda, die Teil der Delegation war und nach dem Besuch des Lagers in einer privaten Audionachricht über ihre Eindrücke berichtete, konnten zudem lediglich 10 % der bislang in Gjadër inhaftierten Personen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Bei den übrigen 90 % war eine Rückführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wodurch ihrer Inhaftierung zugleich jede rechtliche Grundlage entzogen wird.

Die völlige Ineffizienz der Zentren erscheint umso absurder, wenn man die für ihre Errichtung und ihren Betrieb aufgewendeten Kosten betrachtet. Im Rahmen ihrer Kampagne #Renditiconto (deutsch: #MachDirDasBewusst) hob der Tavolo Asilo e Immigrazione (TAI) im vergangenen Monat hervor, dass sich allein die nachweisbaren Baukosten der Zentren laut dem Trattenuti-Bericht von ActionAid aus dem Jahr 2025 auf 74 Millionen Euro belaufen. Hinzu kommen erhebliche Personal- und Transportkosten sowie weitere laufende Ausgaben, die vollständig aus italienischen Steuergeldern finanziert werden. Während der unabhängige Zugang zu den offiziellen Zahlen derzeit nicht möglich ist, belaufen sich die Schätzungen für die bisherigen absoluten Kosten der beiden Zentren je nach Quelle auf zwischen 650 Millionen und 1 Billionen Euro. Anstelle der Förderung einer funktionierenden Integrationspolitik, welche grundlegende Menschenrechte ausländischer Personen achtet und anerkennt, setzen Italien und die EU somit auf die Finanzierung eines leeren Narrativs der symbolischen Abschottungspolitik.

Das Ausmaß der tatsächlichen Folgen, welches dieses Narrativ tagtäglich verursacht, wurde durch den Besuch der MEPs erneut unmissverständlich deutlich. Während ihres Aufenthalts erhielten die Abgeordneten lediglich stark eingeschränkten Zugang zur Einrichtung sowie zu relevanten Informationen. Die italienische Polizei, die für die Verwaltung des Zentrums zuständig ist, verweigerte zwei Personen, die zwar selbst keine Abgeordneten, aber Teil der Delegation waren, ohne nachvollziehbare Begründung vollständig den Zutritt. Den übrigen Abgeordneten wurde der Zugang zu den Zellen untersagt. Dadurch verhinderten die Sicherheitskräfte nicht nur eine umfassende Inspektion der Zustände im Lager, sondern erschwerten zugleich den direkten und unabhängigen Austausch zwischen den Abgeordneten und den inhaftierten Personen.

Trotz dieses Versuchs der italienischen Regierung, die „Wahrheit zu verstecken“, wie es eine italienische MEP formulierte, lassen sich die tatsächlichen Zustände in den Zentren kaum verbergen: Vier Personen sind in kleinen Räumen eingesperrt, Aufenthaltsräume fehlen vollständig, es gibt zahlreiche Hinweise auf Selbstverletzungen, bereits sechs dokumentierte Suizidversuche sowie einen weit verbreiteten Missbrauch von Psychopharmaka. Bei diesen Beobachtungen handelt es sich jedoch keineswegs um neue Erkenntnisse. Vielmehr sind diese Zustände bereits durch frühere Inspektionen in  CPRs auf italienischen Territorium sowie durch Berichte gegenwärtiger und ehemaliger Insassen umfassend dokumentiert. Auch die weitreichende Intransparenz im Umgang mit Informationen über die Abschiebelager ist nahezu als ein Charakteristikum der Italienischen Abschiebelager (CPRs) zu bezeichnen. 

Die niederländische Abgeordnete Tineke Strik bezeichnete den Besuch als „enttäuschend und beschämend“. Während die Europäische Kommission stets versichere, dass die Menschenrechte in den geplanten „Return Hubs“ gewährleistet würden, wurde europäischen Abgeordneten, die befugt sind, das Gelände zu betreten, vorliegend die Möglichkeit verwehrt, die Einhaltung dieser Rechte tatsächlich zu überprüfen.

 Auch wenn das Zentrum in Gjadër nach Angaben der MEPs vorerst offenbar noch nicht zu einem europäischen „Return Hub“ umfunktioniert wird, gibt es kaum Anlass zu der Hoffnung, dass sich künftige europäische Zentren in ihrer praktischen Umsetzung wesentlich von den italienischen Abschiebelagern unterscheiden werden. So wurden die Zentren von Kommissionspräsidentin von der Leyen bereits zu häufig  als „blueprint“ für Europa bezeichnet.

Wir fordern daher das Ende einer Politik der Inhaftierung, die nicht nur in Italien, sondern in ganz Europa zunehmend zum Mantra der Migrationspolitik geworden ist. Denn abgesehen von ihrer offensichtlichen Ineffizienz verursacht sie nicht nur enorme finanzielle Belastungen für die Zivilgesellschaft, sondern vor allem unermessliches menschliches Leid.
 

04.07.2026: Rechter als Meloni: Wie Vannacci die rechtsextreme Landschaft Italiens neu gestaltet (Link zu PDF)

Lange Zeit galt Giorgia Meloni der rechte Rand der italienischen Wählerschaft als sicher. Doch nun formiert sich Konkurrenz von noch weiter rechts:  Der ehemalige Militärgeneral und EU-Abgeordnete Roberto Vannacci stellte am 14. Juni seine rechtsextreme Partei Futuro Nazionale und deren Programm vor.

Vannacci, der von seinen Parteikolleg*innen als „Julius Caesar“ begrüßt wurde ist in Italien längst kein Unbekannter mehr. Als Kandidat der rechtsextremen Lega unter Matteo Salvini zog er mit rund 500.000 Stimmen ins EU-Parlament ein. Im Februar kündigte er schließlich seinen Bruch mit der Partei an, um seinen „Traum zu verfolgen“ und „weit zu gehen“. „Weit“ bedeutet in diesem Fall eine noch weiter nach rechts gerückte politische Agenda.

Das zeigt sich deutlich im Parteiprogramm. In einem Land mit einer der restriktivsten Migrationspolitiken Europas, das bereits mit autoritären Folterregimen kooperiert, um Menschen an der Einreise nach Europa zu hindern, fordert Vannacci, den Anteil nicht-italienischer Staatsbürger*innen von derzeit etwa 12% auf 4% zu senken. Dieses Vorhaben verbindet er mit dem faschistischen Slogan „Italia agli italiani“ (Italien den Italienern).

Auch gesellschaftspolitisch vertritt die Partei offen sexistische Positionen. In einem Land, in dem nach jahrelangen feministischen Kämpfen erst vor wenigen Monaten der Straftatbestand des Femizids eingeführt wurde, in dem allein im Jahr 2025 nach offiziellen Angaben bereits knapp 100 Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet wurde – die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, bestreitet Vannacci die Existenz von Femiziden. Die Einführung des neuen Straftatbestands bezeichnete er als „Gehirnwäsche“. Stattdessen betont er eine angebliche Gleichheit zwischen Männern und Frauen und erklärt, es gebe daher keinen besonderen Schutzbedarf für Frauen.

In einem Land, das im internationalen Vergleich eine der niedrigsten Mord- und Gewaltkriminalitätsrate aufweist, setzt Futuro Nazionale Sicherheit und Verteidigung an die Spitze seiner politischen Prioritäten. Dafür sollen Gefängnisse sowie Strafverfolgungs- und Überwachungsstrukturen massiv ausgebaut werden.

Diese neo-faschistischen, populistischen Forderungen stoßen in einem Italien, das unter drastischen Sozialkürzungen und Instabilität durch die Politik der Regierung Melonis leidet, durchaus auf Resonanz. Innerhalb kurzer Zeit sollen sich bereits rund 100.000 Menschen der Partei angeschlossen haben, während Umfragen Futuro Nazionale inzwischen bei fast fünf Prozent sehen. Für die kommenden Parlamentswahlen im Frühjahr könnte die Partei damit zu einer ernsthaften Herausforderung für die Vormachtstellung der Fratelli d’Italia werden.

Jedoch ist die Hoffnung auf gesellschaftlichen Widerstand und solidarische Gegenbewegungen noch nicht verloren. Im Gegenteil, die Gegenbewegungen sind und bleiben stark. In den vergangenen Wochen kam es in mehreren italienischen Städten zu großen antifaschistischen Protesten gegen die Gründung von Vannaccis Partei. So gingen am 13. Juni in Rom Schätzungen zufolge zwischen 15.000 und 20.000 Menschen unter dem Motto „Fuck Remigration“ auf die Straße und setzten ein lautstarkes Zeichen gegen Faschismus und rassistische Abschiebepolitik Italiens. Auch in Florenz stellten sich rund 3.000 Demonstrant*innen einer „Spaziergang“-Aktion von etwa 300 Anhänger*innen von Futuro Nazionale entgegen.

Erneut zeigt sich damit: Die rechtsextremen Kräfte in Europa befinden sich im Aufschwung, aber die Gegenbewegungen bleiben laut und gut organisiert. Es gibt viel Hoffnung, viele Netzwerke, Organisationen und Gruppen, die sich aktiv gegen den Faschismus einsetzen und sich der neofaschistischen politischen Landschaft in Italien und der Welt widersetzen.

18.06.2026 GEAS-Implementierung im Schnellverfahren - Italiens Dekretpolitik auf Kosten von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten (Link zum PDF)

Wieder einmal nutzt die italienische Regierung den Vorwand der „Dringlichkeit“ und der „Notfallintervention“, um die Umsetzung der GEAS-Reform nicht im regulären parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, sondern per Dekret durchzusetzen. Auf diese Weise umgeht sie nicht nur die notwendige demokratische Debatte, sondern missachtet zugleich fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, die die zentrale Voraussetzung für die Legitimität und Wirksamkeit politischer Entscheidungen darstellen und angesichts der Reichweite der Reform und der absehbaren erheblichen Eingriffe in die Grundrechte von People on the Move (PoM) besonders schwer wiegen.

Das Decreto Legge (DL 100/2026), das am 04. Juni vom Ministerrat verabschiedet wurde und am 12. Juni in Kraft trat, trägt den Titel „Dringende Maßnahmen im Bereich der Justiz sowie zur Umsetzung des Pakts der Europäischen Union über Migration und Asyl vom 14. Mai 2024“. Es übernimmt und ersetzt Teile des Gesetzentwurfs (Nr. 1869) zur Migration, der bereits im Februar von der italienischen Regierung verabschiedet wurde und sich derzeit im Senat in erster Lesung zur Prüfung im Ausschuss für Verfassungsfragen befindet. Während der Gesetzentwurf mit den allgemeinen Bestimmungen zu den CPRs, der sogenannten „Seeblockade“, den neuen Ausweisungsgründen sowie den Einschränkungen der Familienzusammenführung den regulären parlamentarischen Weg durchläuft, betrifft das Gesetzesdekret insbesondere die im Zuge der Reform eingeführten neuen Asylgrenzverfahren. Diese gelten fortan verpflichtend für alle Personen aus sogenannten “sicheren Drittstaaten” oder Staaten mit niedrigen Anerkennungsquoten, sowie für Personen die vermeintlich gefälschte Dokumente besitzen oder von den Behörden als “Sicherheitsrisiko” eingestuft werden. Damit die Anwendung der Verfahren pünktlich zur europaweiten Implementierung von GEAS beginnen konnte, wollte die italienische Regierung den Abschluss des regulären Gesetzgebungsverfahrens nicht abwarten, sondern verabschiedete stattdessen im Schnellverfahren das Dekret.

Während Innenminister Matteo Piantedosi die im Dekret enthaltenen Regelungen als von lediglich „organisatorischer Natur“ bezeichnete, kommt von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International scharfe Kritik am Vorgehen der italienischen Regierung. So berge das Dekret das „konkrete Risiko einer Erweiterung administrativer Ermessensspielräume, die zu gefährlichen Automatismen führen können, welche mit dem durch den EU-Pakt vorgeschriebenen Grundsatz der individuellen Prüfung von Asylanträgen sowie mit wirksamen gerichtlichen Garantien unvereinbar sind“.

Konkret regelt das Dekret zunächst die einzelnen Verfahrensschritte eines Asylantrags - von der ersten Willensäußerung über die Registrierung bis hin zur formellen Antragstellung - sowie die Dokumente, die den Antragstellenden ausgestellt werden.

Die in der GEAS-Reform für die Asylgrenzverfahren vorgesehene verkürzte Verfahrensdauer von 12 Wochen wird durch das Dekret im nationalen Recht verankert. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, Betroffene während der Zeit ihrer Antragsprüfung in speziellen Grenz- oder Transitzentren sowie in anderen vom Staat bestimmten Einrichtungen unterzubringen. Mit der Screening-Verordnung wird zudem diie rechtliche Konstruktion einer „Fiktion der Nicht-Einreise“ eingeführt. Das Dekret sieht außerdem die Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen Freiheitsentziehung von bis zu 72 Stunden vor, die der Identitätsfeststellung, der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen sowie der Erfassung biometrischer Daten dient. Asylsuchende sind darüber hinaus verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu wohnen und während des gesamten Verfahrens für die Behörden erreichbar zu bleiben. Die zuständigen Behörden prüfen zudem, ob die Gefahr besteht, dass sich eine Person dem Verfahren entzieht. In solchen Fällen können zusätzliche Auflagen oder sogar eine Inhaftierung angeordnet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Dekrets liegt auf der Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten. Hochsensible Informationen wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Migrant*innen werden erhoben und in das europäische EURODAC-System eingespeist. Durch die stärkere Vernetzung europäischer Datenbanken sollen Identitätsfeststellungen erleichtert und Bewegungen von Personen innerhalb der Europäischen Union besser nachverfolgt werden können. Gleichzeitig werden an den Grenzen umfassende Gesundheits-, Sicherheits- und Schutzbedürftigkeitsprüfungen durchgeführt, insbesondere bei Personen, die “irregulär” einreisen oder nach Seenotrettungen an Land gebracht werden.

Auch die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende werden verschärft. Künftig dürfen Antragstellende erst nach einer Wartezeit von 90 Tagen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Zudem erweitert das Dekret die Möglichkeiten einer beschleunigten Ablehnung von Asylanträgen. Als Gründe werden unter anderem Fälle offensichtlicher Unbegründetheit, die Vorlage gefälschter Dokumente sowie die stillschweigende Rücknahme eines Antrags angeführt. Letztere Regelung ist besonders kritisch zu bewerten, da hierfür keine ausdrückliche Rücknahme durch die antragstellende Person erforderlich ist. Stattdessen genügt die Einschätzung der zuständigen Behörden, die betreffende Person sei nicht mehr an der Fortführung des Verfahrens interessiert. Eine solche „Unwilligkeit“ kann etwa angenommen werden, wenn sich die Person nicht an dem angegebenen Aufenthaltsort aufhält oder bestimmte Informationen nicht bereitstellt.

Die Regelungen des Dekrets als bloße „organisatorische Bestimmungen“ zu bezeichnen, stellt daher nichts weniger als eine zynische Verharmlosung der weitreichenden Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte von People on the Move dar. Die Maßnahmen bergen das Potenzial erheblicher Einschränkungen der Rechte von Asylsuchenden, indem sie eine stärkere Überwachung, häufigere Freiheitsbeschränkungen bis hin zu Inhaftierungen, einen erschwerten Zugang zu effektivem Rechtsschutz sowie erhebliche datenschutzrechtliche Risiken im Zusammenhang mit der erweiterten Erfassung biometrischer Daten ermöglichen.

Die Verabschiedung des Dekrets ist dabei nicht als politischer Einzelfall zu betrachten, sondern reiht sich in einen nationalen Implementierungsprozess der GEAS-Reformen ein, der von Beginn an durch weitreichende Intransparenz geprägt war. Obwohl den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der bereits 2024 beschlossenen europäischen Vorschriften zwei Jahre Zeit eingeräumt wurde, hielt die italienische Regierung ihre Umsetzungspläne bislang weitgehend unter Verschluss. Dadurch wurde nicht nur ein informierter Austausch zwischen Politik und Zivilgesellschaft erschwert, sondern auch die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Akteure eingeschränkt, die Folgen der neuen Regelungen angemessen zu bewerten und sich auf die zu erwartenden Verschärfungen vorzubereiten.

Angesichts der absehbar weitreichenden Einschränkungen des Grundrechtsschutzes sowie der erheblichen Gefahr, vulnerablen und schutzbedürftigen Personen ihren rechtmäßigen Anspruch auf Schutz in illegitimer Weise zu verwehren, ist die Umsetzung der GEAS-Reformen unter nahezu vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit und im beschleunigten Verfahren als Skandal für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Italiens zu bewerten. Ein Staat, der für sich in Anspruch nimmt, diese Prinzipien international zu vertreten, muss diesen Anspruch uneingeschränkt gegenüber allen Menschen verwirklichen und darf nicht an seinen eigenen Grenzen halt machen!

26.06.2026: Return Hubs: Wie die EU Menschenrechte und Verantwortung auslagert (Link zum PDF)

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich der EU-Rat, das Parlament und die Kommission auf die bedeutendste Änderung der europäischen Migrationspolitik seit Jahrzehnten geeinigt. Nur wenige Tage nach der Implementierung des GEAS stimmte die politische Mitte in Kooperation mit dem rechtsextremen Flügel des Parlaments nach wochenlangen Verhandlungen für eine grundlegende Neugestaltung der EU-Rückführungsverfahren. Im Zentrum stehen sogenannte „Return Hubs“, Abschiebezentren außerhalb der EU, in die Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel überstellt werden können. Nach der Annahme klatschten Abgeordnete des rechten Spektrum, darunter auch deutsche AfD-Abgeordnete unter “Send them back” (In etwa: Sendet sie zurück) Sprechchören 

Bislang durften Menschen mit abgelehntem Asylantrag ausschließlich in ihre Herkunftsländer oder in Staaten abgeschoben werden, zu denen eine nachweisbare Verbindung besteht. Bereits im März trafen sich Vertreter*innen aus Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden, um genau diese Regelung aufzuweichen. Als Vorbild für die geplanten Verschärfungen gilt der Italien-Albanien Deal.

Die nun beschlossenen Verordnungen müssen noch formal vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden und könnten bereits in den kommenden Wochen in Kraft treten. Unter dem neuen Gesetz könnten Geflüchtete zwangsweise in Return Hubs in Drittstaaten überstellt werden, wo sie auf ihre endgültige Abschiebung warten müssten, auch ohne jegliche Verbindung zu diesen Ländern. De facto handelt es sich dabei um ein Gefängnis, den Betroffenen wäre es nicht erlaubt, das Gelände zu verlassen. Auch Minderjährige wären davon betroffen; selbst Kinder können gemeinsam mit ihren Eltern dort festgehalten werden.

Zusätzlich soll die maximale Haftdauer für Menschen, die auf ihre Abschiebung warten, von bislang sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet werden. Für Personen, die als „Sicherheitsrisiko eingestuft werden, könnten besonders lange oder zeitlich kaum begrenzte Inhaftierungen möglich werden, obwohl der Begriff bewusst vage formuliert bleibt. Ein EU-Abgeordneter formulierte es offen: “Das Ziel ist es, die Menschen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken. Sollte dies nicht möglich sein, würden wir warten, bis es möglich ist“ People on the Move könnten damit monatelang oder sogar jahrelang in einem ihnen völlig fremden Drittstaat festgehalten werden, einzig aufgrund eines abgelehnten Asylantrags.

Ein weiterer Bestandteil der Verordnungen ist die Verpflichtung von Geflüchteten zur umfassenden Zusammenarbeit mit Behörden. In der Praxis könnte dies den lokalen Polizeibehörden und Migrationsämtern weitreichende Befugnisse geben, Personen und „relevante Räumlichkeiten zu durchsuchen – eine Formulierung, die ebenfalls äußerst weit gefasst ist. Die Konsequenzen könnten Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Handys oder Laptops und massive Eingriffe in die Privatsphäre sein. Auch hier bleibt die zentrale Legitimation oft allein ein abgelehnter Asylantrag. Die geplanten Maßnahmen erinnern damit zunehmend an die repressiven Methoden der US-amerikanischen ICE Behörden. Gleichzeitig würden Einreiseverbote massiv verschärft. Die bisherige Höchstdauer von fünf Jahren könnte auf zehn Jahre angehoben werden. Für Menschen, die unter die weit gefasste Kategorie „Sicherheitsrisiko fallen, wären sogar lebenslange Einreiseverbote denkbar.

Erst vor wenigen Wochen plädierten 17 EU-Mitgliedsstaaten in der Chișinău-Deklaration für eine weitere Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere mit Blick auf Artikel 3 der EMRK, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet. Hintergrund ist offensichtlich die geplante Auslagerung von Abschiebeverfahren in Drittstaaten. Denn die Inhaftierung und Abschiebung von Menschen in Länder mit prekären Haftbedingungen und eingeschränktem Rechtsschutz kollidiert zwangsläufig mit fundamentalen menschenrechtlichen Standards.

Ähnliche Auslagerungsmodelle haben sich bereits in der Vergangenheit als menschenunwürdig, kostspielig und ineffektiv erwiesen. Immer wieder führten sie dazu, dass Geflüchtete Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und dem Tod ausgesetzt wurden.

Mit der Überstellung von Menschen in Nicht-EU-Staaten entzieht sich die EU zunehmend ihrer direkten Verantwortung, verlagert Aufsicht und Rechenschaftspflicht auf Drittstaaten und reproduziert koloniale Strukturen. Die aktuelle Verordnung, die Chișinău-Deklaration und das gesamte GEAS sind die finale Konsequenz einer immer restriktiver werdenden EU-Asylpolitik: Haftzeiten werden ausgeweitet, Schutzmechanismen geschwächt und das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen erhöht. Gleichzeitig zeigt sich, wie stark rechte und ultrarechte Narrative die europäische Migrationspolitik nicht mehr nur beeinflussen, sondern vielmehr steuern.

Menschen in geschlossenen Einrichtungen außerhalb Europas festzuhalten, verschärft Trauma, Isolation und Entrechtung. Statt Schutzsuchende um jeden Preis aus Europa fernzuhalten und die Verantwortung auf Drittstaaten auszulagern, braucht es Investitionen in Aufnahme, Betreuung und Integration. Informiert euch über die Entwicklungen der GEAS Implementierung und steht auf gegen das europäische Abschiebesystem und der fortschreitenden Aushöhlung der Grundrechte! 

22.06.2026: Die UN schlägt Alarm: Italien setzt die UN-Konvention gegen Folter nicht um (Link zum PDF)

Italien steht hinsichtlich der Einhaltung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unter Beobachtung. In seinen jüngsten abschließenden Bemerkungen stellte der UN-Ausschuss gegen Folter (UNCAT) gravierende Mängel bei der Umsetzung des Übereinkommens durch Italien fest, darunter Italiens Definition von Folter, die Haftbedingungen und die italienische Migrationspolitik. Diese Bedenken spiegeln die seit langem von zivilgesellschaftlichen Organisationen geäußerte Kritik wider und kommen zu einer Zeit, in der die italienische und europäische Migrationspolitik zunehmend Abschreckung und Zwangsrückführungen Vorrang vor dem Schutz und der Sicherheit von Menschen auf der Flucht einräumt.

Der UNCAT wurde 1984 zur Überwachung der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter gegründet und setzt sich aus zehn unabhängigen Expert*innen zusammen. In ihren abschließenden Bemerkungen zu Italien kritisiert der UNCAT viele Aspekte der italienischen Migrationspolitik, die seit langem von zivilgesellschaftlichen Organisationen beanstandet werden: die Abkommen mit Libyen und Albanien, die Verletzung des Rechts auf Nichtzurückweisung, die unmenschlichen Bedingungen in den Abschiebehaftanstalten (CPRs) und die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung. Italien muss bis zum 1. Mai 2027 Informationen über die Maßnahmen vorlegen, die es als Reaktion auf diese Empfehlungen ergreifen wird; diese werden im nächsten periodischen Bericht des UNCAT geprüft.

Eine weitere große Lücke bei der Umsetzung der UN-Konvention in Italien wurde vom italienischen Netzwerk zur Unterstützung von Folteropfern (RESST) hervorgehoben: die Nichtwahrung des Rechts auf Rehabilitation für Folteropfer. Dieses Problem ist besonders relevant im Fall von Menschen auf der Flucht, die aus Libyen oder Tunesien nach Italien kommen – Ländern, in denen Menschenrechtsverletzungen und Folter an Migrant*innen gut dokumentiert sind. Nach einer Schätzung von Avvenire sind allein im Jahr 2025 17.000 Opfer von Misshandlungen und Folter in Italien angekommen. Der Bericht stellte jedoch fest, dass über die Behandlung äußerlich sichtbarer Schutzbedürftigkeit hinaus Rehabilitationsmöglichkeiten für Folteropfer kaum vorhanden sind. Es gibt zwar Richtlinien, doch werden diese, wenn überhaupt, nur unzureichend umgesetzt. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass CAS-Einrichtungen (die gängigsten Aufnahmeeinrichtungen für Menschen auf der Flucht) nicht verpflichtet sind, eine*n Psycholog*in zu beschäftigen. Gleichzeitig mangelt es dem SAI-Aufnahmesystem, das für die Unterbringung schutzbedürftiger Migrant*innen vorgesehen ist, an ausreichenden Plätzen.

Diese Berichte wurden zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, zu dem sich sowohl die italienische als auch die europäische Politik zunehmend in Richtung entmenschlichender Maßnahmen bewegt. In einer kürzlich erschienenen Scirocco berichteten wir über die Chișinău-Erklärung des Europarats, die darauf abzielt, den Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet, neu auszulegen. Diese Neuauslegung würde zu einem schwächeren Menschenrechtsschutz für Nicht-EU-Bürger führen. Darüber hinaus werden die Rückführungsvorschriften, die letzte Woche im EU-Parlament beschlossen wurden, das Recht auf Nichtzurückweisung weiter untergraben. In diesem Zusammenhang sind die Berichte der UN und des RESST nicht nur als Kritik an der aktuellen Politik zu verstehen, sondern auch als Warnsignal hinsichtlich der Pläne Italiens und der EU, den Schutz vor Folter und Misshandlung weiter auszuhöhlen. Obwohl die Empfehlungen des Ausschusses nicht verbindlich sind, erhöhen sie den internationalen Druck auf die italienische Regierung.

12.06.2026: Implementierung von GEAS: Wie die neue Asylrechtsrefrom die Grundrechte von People on the Move einschränkt (Link zum PDF)

Heute tritt die Verschärfung des europäischen Asylrechts in Form des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) europaweit in Kraft. Dieses wurde bereits am 10.04.2024 durch die EU beschlossen, nach mehr als acht Jahren Verhandlung. Während wir bereits seit längerem über die Entwicklung rund um GEAS berichten, möchten wir die heutige Implementierung als Anlass nehmen, einen genaueren Blick darauf zu werfen, welche Änderungen die Reform mit sich bringt und welche Auswirkung dies für die Rechte von People on the Move hat.

Durch die Erneuerungen des europäischen Asylrechts, werden rechtswidrige Praktiken, die in Staaten wie Italien und Griechenland seit Jahren angewandt werden, legalisiert und normalisiert. Während das alte Asylrecht primär auf Richtlinien basierte und somit den Mitgliedsstaaten viel Freiraum in der Umsetzung gelassen hat, wurde im Rahmen der GEAS-Reform die meisten Regelungen in Form von Verordnungen erlassen. Diese gelten ab heute verbindlich und einheitlich in jedem Mitgliedsstaat. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Screening-Verfahren, das Asylgrenzverfahren sowie die „sichere Drittstaaten“ Regelung. Auf diese Änderungen wird im Folgenden näher eingegangen.

Das Screening Verfahren

Das Screening Verfahren ist in der neuen Screening Verordnung verankert. Jede Person, die irregulär über die EU-Außengrenze einreist, muss dieses Verfahren durchlaufen. Während des Verfahrens wird die Person identifiziert, es findet eine vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung statt, biometrische Daten werden erfasst und in der Datenbank EURODAC registriert. Zudem wird überprüft, ob die Person eine „Gefahr für die innere Sicherheit“ darstellen könnte. Insgesamt darf das Verfahren an der EU-Außengrenze höchstens sieben Tage und im Inland sogar nur drei Tage dauern. In dieser kurzen Zeit wird die Weiche gestellt, in welches Verfahren die Person danach verwiesen wird: in das reguläres Asylverfahren, das Asylgrenzverfahren, ein beschleunigtes Verfahren. Während des Verfahrens an der Außengrenze gilt eine Fiktion der „Nicht-Einreise“, rechtlich befindet sich die Person also nicht in der EU. Hierdurch erhalten Personen eingeschränkten Zugang zu sonst geltenden Grundrechten und sowohl die EU-Grundrechtcharter als auch die Genfer Flüchtlingskonvention werden umgangen. 

Durch das Screening Verfahren wird das Recht auf individuelle Freiheit stark eingeschränkt, da während des Verfahrens die Personen de-facto inhaftiert sind. Dieses Recht ist unter anderem in Art. 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) und in Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert. Auch das Recht auf Rechtsschutz (Art. 10 AEMR) und Recht auf wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 GRCh) ist nicht gewährleistet, da während des Screening Verfahrens kein Rechtsbehelf vorgesehen ist. Dies wird damit begründet, dass im Screening-Verfahren angeblich keine Entscheidung getroffen würden, die unmittelbar die Rechte der betroffenen Person berühren. Allerdings entspricht dies nicht der Realität, da hier die Art des Asylverfahrens festgelegt wird. Auch die Feststellung von Vulnerabilität in so einer kurzen Zeit ist schwer fragwürdig. Viele Formen von Vulnerabilität und Behinderung, etwa Traumafolgen oder nicht sichtbare Behinderungen, sind nicht unmittelbar sichtbar und benötigen mehr Zeit, um erkannt zu werden. Gleichzeitig haben diese Feststellungen erheblichen Einfluss auf die weitere Behandlung und Einstufung der schutzsuchenden Person. Darüber hinaus gibt es Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Während des Screening-Verfahrens werden ab dem Alter von 6 Jahren biometrische Daten erhoben und diese werden auch für lokale Polizeibehörden einsehbar sein.  Dies birgt die Gefahr des Missbrauchs der Daten und Fälle von racial profiling könnten stark ansteigen. Dies steht im Widerspruch zum Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh) und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRCh, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention).

Das Asylgrenzverfahren und Schnellverfahren

Beide Verfahren sind in der Asylverfahrensverordnung verankert. Das Ziel des Asylgrenzverfahrens ist es, People on the Move in der Nähe der Grenze festzuhalten, um sie bei einer negativen Entscheidung leichter abzuschieben und eine Weiterreise in andere Mitgliedsstaaten zu verhindern Während des Asylgrenzverfahrens gilt weiterhin die Fiktion der „Nicht-Einreise“.

Das Asylgrenzverfahren ist verpflichtend für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats mit einer Anerkennungsquote von unter 20% haben (z.B. der Türkei oder Russland), denen vorsätzliche Täuschung der Behörden oder die Vernichtung ihrer Ausweisdokumente vorgeworfen wird, oder welche eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen sollen. Darüber hinaus kann ein Asylgrenzverfahren auch angewandt werden, wenn der Asylantrag in einer Transitzone oder an der Grenze gestellt wurde, die Person im Zusammenhang mit einer illegalen Grenzüberschreitung aufgegriffen oder aus Seenot gerettet worden ist. Diese weit gefassten Voraussetzungen bieten den Mitgliedstaaten erheblichen Spielraum die Grenzverfahren auszuweiten.

Ziel des Verfahrens ist die Zulässigkeit des Asylantrags zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, die betroffene Person in das Heimatland oder in einen „sicheren“ Drittstaat abzuschieben. Das Grenzverfahren ähnelt dem regulären Asylverfahren, aber mit verkürzten Fristen. Der Asylantrag muss innerhalb von fünf Tagen gestellt werden und das Verfahren darf maximal zwölf Wochen dauern. Während des Verfahrens sind die Personen an den Grenzen in geschlossenen Zentren weiterhin de-facto inhaftiert, was ihr Recht auf individuelle Freiheit (Art. 6 GRCh, Art. 3 AEMR) stark einschränkt. Auch das Recht auf Rechtsschutz (Art. 10 AEMR) und Recht auf wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 AEMR) werden, wie beim Screening-Verfahren, nicht ausreichend gewährleistet. Unentgeltliche, rechtliche Informationen werden nicht automatisch zur Verfügung gestellt, sondern nur auf Antrag. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf rechtliche Vertretung, die Kosten müssen jedoch selbst von der asylsuchenden Person getragen werden. Für viele Asylsuchende stellt dies eine erhebliche Hürde dar und erschwert den Zugang zu effektivem Rechtsschutz. Auch das in der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 3 GFK) verankerte Verbot der unterschiedlichen Behandlung unter anderem aufgrund des Herkunftslandes wird durch das Grenzverfahren untergraben. Insbesondere durch die 20%-Regel und das erweiterte Konzept „sicherer“ Herkunftsländer, wird marginalisierte Gruppen aus diesen Ländern, etwa queere Personen oder politisch Verfolgte, erschwert ihre individuelle Fluchtgeschichte darzustellen. Die pauschale Einstufung ganzer Herkunftsgruppen erhöht das Risiko unrechtmäßiger Abschiebungen. Dies verstößt auch gegen das non-Refoulment Prinzip (Art. 33 GFK).

Das beschleunigte Verfahren ähnelt dem Grenzverfahren in weiten Teilen, mit dem Unterschied, dass es nicht an Außengrenzen stattfindet. Auch hier gelten verkürzte Fristen und der Zugang zu Rechtsschutz ist stark eingeschränkt. 

Die „sichere“ Drittstaatenregelung

Im Februar dieses Jahres wurde mit den Stimmen der rechtsextremen Fraktionen des Europaparlaments eine Verschärfung der „sicheren“ Drittstaatenregelung beschlossen. Asylanträge können mit dem Verweis darauf, dass die Personen in einem angeblichen „sicheren“ Drittstaaten hätte Asyl beantragen können, abgelehnt werden, ohne eine umfassende inhaltliche Prüfung der Asylgründe. Dabei ist die Schwelle zur Einstufung eines Landes als „sicher“ äußerst niedrig. Die Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention kann hierfür bereits ausreichen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn der Staat einen angeblich „effektiven Schutz“ gewährleisten kann. Zudem können auch einzelne Regionen eines Staates als „sicher“ eingestuft werden.

Während ursprünglich eine direkte Verbindung der betroffenen Person zu einem solchen Drittstaat nötig war (etwa ein längerer Aufenthalt), wurde dies im Februar 2026 abgeschwächt. Nun kann bereits der Transit durch einen Drittstaat ausreichen, oder bei einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Drittstaat ist auch gar keine Verbindung mehr notwendig, um eine Person dorthin abzuschieben. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit zur Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten und erhöht das Risiko von Abschiebung in Staaten, in denen die Menschenrechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt werden. Dadurch kann das non-Refoulment Prinzips (Art. 33 GFK) ausgehebelt werden. Diese Regelung gilt nicht für unbegleitete Minderjährige Geflüchtete.

Minderjährige

Durch die GEAS-Reform werden auch die Rechte von Minderjährigen erheblich eingeschränkt. Minderjährige sind weder vom Screening-Verfahren noch vom Asylgrenzverfahren grundsätzlich ausgenommen. Sie sollen dabei durch erwachsene Familienangehörige oder von besonderen Vertreter*innen begleitet werden. Minderjährige können somit ebenfalls für bis zu drei Monaten in Grenzzentren festgehalten und im beschleunigten Verfahren faktisch mit Erwachsenen gleichgestellt werden. Unbegleitete Minderjährige müssen ein Grenzverfahren durchlaufen, wenn sie als eine “Sicherheitsgefahr” eingestuft werden. Die verkürzten Fristen erschweren dabei die ordnungsmäßige Bestellung eines Vormundes und angemessener rechtlicher Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen. Diese Behandlung von Minderjährigen widerspricht dem Recht des Wohls des Kindes, welches in Art. 3 der UN Kinderrechtskonvention verankert ist. Bei allen Maßnahmen, welche Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes der vorrangige Gesichtspunkt sein. Dies wird in den Minderjährigen betreffenden Maßnahmen eindeutig verletzt.

Fazit

Die Verschärfung des Asylrechts setzt zahlreiche im internationalen und europäischen Rechte verankerte Rechte von People on the Move außer Kraft oder umgeht diese. Die Reform verdeutlicht, dass in Europa rechte Narrative zunehmend Vorrang vor Menschenrechten erhalten. GEAS zielt in erster Linie darauf ab, Migration stärker einzugrenzen und Person möglichst direkt von der Grenze abzuschieben. Der Zugang zu Schutz wird hierdurch erheblich erschwert. Gerade deshalb ist es heute wichtiger denn je, diese politischen Entwicklungen nicht widerspruchslos hinzunehmen, sondern politischen und rechtlichen Widerstand zu leisten. Internationales Recht bietet dabei einen zentralen Referenzpunkt, um diese Unrechte anzuprangern.

 

05.06.2026: Ökonomisch willkommen, politisch unerwünscht: Das italienische Migrationsparadox (Link zum PDF)

Eine halbe Million Arbeitsvisa – und gleichzeitig eine immer restriktiver werdende Migrationspolitik und -rhetorik: In Italien zeigt sich unter Giorgia Meloni ein Spannungsverhältnis, das längst kein neues Phänomen mehr ist, sondern Teil einer länger bestehenden europäischen Logik selektiver Migration – die sich unter Meloni besonders deutlich zeigt. Während die Regierung irreguläre Migration zunehmend kriminalisiert und zivile Seenotrettung erschwert, öffnet sie zugleich die Türen für legale Arbeitsmigration. Das Land bleibt angesichts von Arbeitskräftemangel und einer demografischen Krise, die die wirtschaftliche Stabilität des Landes existenziell bedroht, weiterhin extrem auf Zuwanderung angewiesen. Dadurch entsteht eine Ambivalenz im italienischen Migrationskontext, in der ein grundlegendes Paradox sichtbar wird: Menschen, die nach Italien migrieren, werden kategorisiert und unterschiedlich behandelt. Während einige gezielt angeworben werden, um dem Arbeitskräftemangel und der wirtschaftlichen Krise entgegenzuwirken, werden andere bewusst verdrängt, kriminalisiert oder sich selbst überlassen.

1. Demographische Lage Italiens

Die aktuellen Daten des nationalen Statistikamtes ISTAT (2025) zeichnen ein ernstes Bild der demografischen Lage Italiens. Die Geburtenrate ist auf einen historischen Tiefstand von 1,14 Kindern pro Frau gesunken. Im Jahr 2025 standen 355.000 Geburten 652.000 Sterbefällen gegenüber. Dass die Gesamtbevölkerung dennoch bei rund 59 Millionen Einwohner*innen stabil bleibt, ist ausschließlich der Migration zu verdanken. Ohne den positiven Wanderungssaldo von etwa 296.000 Personen wäre die Bevölkerung im vergangenen Jahr massiv geschrumpft. Italien ist heute das älteste Land der EU; das Medianalter liegt bei 49,1 Jahren. Besonders kritisch: Die Bevölkerung im Alter von 15-64 Jahre wird bis 2050 voraussichtlich um mehr als ein Fünftel (über 20 %) zurückgehen. Dieser Schwund gefährdet das Wirtschaftswachstum und die Tragfähigkeit des Rentensystems massiv.

2. Arbeitsmarkt: Strukturelle Abhängigkeit von migrantischer Arbeit

Die italienische Wirtschaft ist längst strukturell abhängig von ausländischen Arbeitskräften. Laut dem Jahresbericht des Arbeitsministeriums machen 2025 Migrant*innen¹ bereits 10,5 % aller Beschäftigten aus (ca. 2,5 Millionen Menschen). In bestimmten Sektoren ist ihre Bedeutung noch weitaus höher:

  • Kollektive und persönliche Dienstleistungen (inkl. Pflege): 30,9 %
  • Landwirtschaft: 20 %
  • Hotels und Restaurants: 18,5 %
  • Baugewerbe: 16,9 %

Besonders im Bereich der Seniorenbetreuung wurde laut einem Artikel von Il Foglio aus Dezember 2025 geschätzt, dass Anfang 2026 etwa 72,2 % der Pflegekräfte Personen mit Migrationsgeschichte sein werden. Insgesamt steigt die Nachfrage nach migrantischer Arbeitskraft in zahlreichen Wirtschaftssektoren also deutlich an. Dennoch finden 54,7 % der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen nicht genügend Personal, obwohl sie allein für das Jahr 2024 über eine Million Einstellungen von Migrant*innen geplant hatten. Dazu muss auch erwähnt werden, dass ein erheblicher Teil der migrantischen Arbeitskräfte unter prekären und informellen Bedingungen arbeitet. Laut einem Bericht von InfoMigrants aus dem Jahr 2025 ist etwa die Hälfte der Hausangestellten und Pflegekräfte in Italien ohne regulären Aufenthalts- oder Arbeitsstatus beschäftigt. Dies verdeutlicht, wie stark zentrale Bereiche der italienischen Wirtschaft auf oftmals unsichtbare und rechtlich unsichere migrantische Arbeit angewiesen sind – und dies somit auch ausgenutzt werden kann.

3. Die Regierungsstrategie: Massive Visa-Erhöhung trotz harter Rhetorik

Um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, hat die Regierung Meloni angekündigt, von 2026 bis 2028 fast 500.000 neue Arbeitsvisa für Nicht-EU-Bürger*innen auszustellen. Diese sollen im Rahmen des sogenannten Decreto Flussi vergeben werden, das die jährlichen Einreisequoten für ausländische Arbeitskräfte festlegt. Dies folgt auf ein bereits beschlossenes Kontingent von über 450.000 Visa für den Zeitraum 2023–2025.

Die OECD betont, dass die Regierung zudem Verfahren beschleunigt hat, etwa durch die Digitalisierung von Verträgen und verkürzte Wartezeiten für Arbeitsmarkttests auf nur noch acht Tage. Gleichzeitig wurden Zugänge für hochqualifizierte Arbeitskräfte über die EU Blue Card sowie für digitale Nomad*innen erleichtert. Wirtschaftsverbände wie Coldiretti begrüßen diese Maßnahmen ausdrücklich, da insbesondere Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zunehmend auf migrantische Arbeitskräfte angewiesen sind.

4. Die Lücke zwischen Kontingenten und Realität

Trotz dieser Erhöhungen kritisieren Thinktanks und staatliche Stellen, dass die Quoten für die legale Einwanderung weiterhin nicht ausreichen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist deutlich höher als die Zahl der verfügbaren Visa. Besonders sichtbar wird dies an den sogenannten „Click Days“: An diesen Tagen können Unternehmen online Anträge für Arbeitsvisa stellen, wobei regelmäßig innerhalb kürzester Zeit wesentlich mehr Anträge eingehen, als Plätze im Kontingent vorgesehen sind. Osservatorio Conti Pubblici geht sogar davon aus, dass Italien bis 2050 langfristig mindestens zehn Millionen Zuwander*innen benötigt, um den Bevölkerungsrückgang aufzuhalten und die heutige Einwohner*innenzahl stabil zu halten.

Das ist heruntergebrochen genau das Paradox, auf dessen Grundlage Italiens Positionierung und Narrative gegenüber Migration beinahe widersprüchlich erscheinen: Politisch und rhetorisch bekämpft Italien eine Migration, auf die das Land ökonomisch und sozial zugleich dringend angewiesen ist. Zuwanderung fungiert dabei als demografischer Stoßdämpfer, dessen Wirkung jedoch durch die Alterung der bereits in Italien lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die Abwanderung junger Italiener*innen zunehmend abnimmt.

Ohne eine weitere Öffnung legaler Migrationswege und eine effektivere Integrationspolitik drohen die Staatsfinanzen und das soziale Gefüge des Landes langfristig unter dem Druck der demografischen Krise weiter destabilisiert zu werden. Gleichzeitig zeigt gerade diese Debatte um Arbeitsmigration und Geburtenrückgang, wie stark Migration in Italien häufig vor allem unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet wird — und dabei auch instrumentalisiert wird. Aussagen wie jene von Außenminister Antonio Tajani, dass reguläre Migration notwendig sei, um dem Arbeitskräftemangel und der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken, verdeutlichen, dass migrantische Menschen oft primär dann sichtbar werden, wenn sie wirtschaftlich gebraucht werden. 

Was dabei häufig aus dem öffentlichen Diskurs verschwindet, sind die Menschen selbst und die Gewalt, die dieses System produziert: Menschen, die auf dem Weg nach Europa sterben oder vermisst werden; Kinder, die ohne ihre Eltern ankommen oder deren Familien auseinandergerissen werden; sowie all jene, die nach ihrer Ankunft in bürokratischer Unsicherheit und sozialer Isolation leben, weil sie nicht in die „richtige“ Kategorie von Migrant*innen passen. Die Konsequenzen dieser restriktiven Dynamiken sind unter anderem die fehlende Anerkennung von Ausbildungen und Studienabschlüsse, eingeschränkte oder fehlende Arbeitserlaubnisse sowie weitere strukturelle Hürden, die  viele Menschen letztlich in ausbeuterische und informelle Beschäftigungsverhältnisse drängen. Über diese Personen und ihre Lebensrealitäten in Italien wird sowohl politisch als auch gesellschaftlich auffallend wenig gesprochen. 

Gerade darin zeigt sich, wie realitätsfern viele dominante Narrative über Migration in Europa sind. Migration wird nicht nur kontrolliert, sondern auch gezielt instrumentalisiert: Menschen in vulnerablen Situationen werden als ökonomische Ressource behandelt, während ihnen zugleich häufig Würde, Sicherheit und politische Sichtbarkeit abgesprochen werden. Sie sollen Italien aus der demografischen Krise helfen, doch wenn es darum geht, Menschen in Not tatsächlich Schutz, Rechte und ein menschenwürdiges Leben zu garantieren, werden viele von ihnen alleingelassen.

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¹ Im Report wird nicht ausdrücklich benannt, wer hier miteinberechnet wird, daher gehen wir davon aus, dass es sich um alle Menschen, die keine italienische Staatsbürgerschaft haben, handelt.

 

26.05.2026: 4 Jahre Haft für Handyvideos über den Genozid in Gaza - Die Kriminalisierung palästinensischen Widerstands durch Melonis Sicherheitspaket (Link zum PDF)

„Mein Name ist Ahmad Salem, ich wurde am 8. April 2001 im Libanon geboren. Ich bin Palästinenser. Ich bin nach Europa gekommen, weil ich meiner Familie helfen muss. Ich bin kein Terrorist. Ich habe 73 Angehörige meiner Familie in Gaza verloren, sie liegen jetzt alle unter den Trümmern.“

Mit diesen Worten beginnt Ahmad Salem seine Aussage im Gerichtssaal der molisanischen Hauptstadt Campobasso am 14. April - dem letzten Tag eines sechstägigen Prozesses. Kurz darauf wird er von neun Carabinieri aus dem Gerichtssaal eskortiert. Das Urteil: vier Jahre Haft wegen vermeintlicher Selbstausbildung zu terroristischen Zwecken. Der Beweis: der Besitz sowie das Teilen von Bildern und Videos über den Völkermord in Gaza.

Ahmad wurde in al-Baddawi geboren, einem der zwölf palästinensischen Flüchtlingslager im Norden des Libanon und verließ das Land, um in Europa internationalen Schutz zu beantragen.  Als er im vergangenen Mai seinen Asylantrag im Polizeiquartier Campobasso stellte, wurde der damals 24-jährige in Untersuchungshaft genommen und in den Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses von Rossano-Corigliano überstellt - auch bekannt als das Guantanamo Italiens“.

Da Ahmad seine Ausweisdokumente auf der Flucht verloren hatte, zeigte er den Beamten stattdessen Fotos der Dokumente auf seinem Handy. Diese entschied daraufhin den gesamten Speicher seines Geräts zu durchsuchen und fanden dabei Bilder und Videos zum Konflikt in Palästina, von Angriffen des bewaffneten Widerstands auf israelische Militärfahrzeuge sowie zum Völkermord in Gaza.

Der bloße Besitz dieser Bilder sowie das Teilens eines TikTok Videos, in dem Ahmad das Schweigen arabischer, islamischer sowie europäischer Staaten angesichts des andauernden Völkermords in Gaza verurteilte und zur Mobilisierung gegen den Genozid aufrief, reichten aus Sicht der italienischen Justiz aus, um ihn in gleich zwei Anklagepunkten schuldig zu sprechen:

  1. Der Anstiftung zu einer Straftat gemäß § 414 CPI sowie
  2. Der Selbstausbildung zu terroristischen Zwecken gemäß § 270d CPI.

Der Straftatbestand des Besitzes terroristischen Materials wurde erst im April 2025 durch das Gesetz 80/2025 im Rahmen des ersten „Sicherheitspakets“ der Regierung Meloni eingeführt und hatte zu breiter Kritik geführt. So ist es seither weder erforderlich, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachzuweisen, noch konkrete Ausbildungsversuche unternommen zu haben. Stattdessen reicht der bloße Besitz von Materialien, welche für terroristische Handlungen genutzt werden könnten, aus, um unter den Tatbestand zu fallen.

Die Videos auf Ahmads Handy waren jedoch keine Anleitungen zur Herstellung von Bomben. Vielmehr handelte es sich um Darstellungen des andauernden Konflikts im Gazastreifen, welche im Zuge der Berichterstattung zum Genozid in Gaza bereits umfassend in internationalen Medien verbreitet worden waren. Dass dieselben Videos, welche auch von großen italienische Medien wie La Repubblica, La Stampa oder Railnews veröffentlicht wurden, im Falle Ahmads als Beleg für potenziell terroristische Handlungen herangezogen werden, stellt laut seinem Rechtsanwalt Rossi Albertini nichts weniger als „das Ergebnis ethnischer Vorurteile“ sowie den  Ausdruck einer „feindseligen und islamfeindlichen Haltung seitens des Gerichts dar. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte die Verteidigung an, Berufung einzulegen.

Ahmads Fall ist das erste bekannte Verfahren, in dem der Art. 270d Anwendung fand. Das Urteil schafft damit einen gefährlichen Präzedenzfall für die Kriminalisierung politischer Solidarität in Italien und fügt sich zugleich in eine breitere strukturelle Entwicklung ein, welche zunehmend in ganz Europa zu beobachten ist. Es genügt an die Fälle von Mohammad Hannoun, Mohamed Shanin oder Anan Yaeesh zu denken, um das darunterliegende Muster zu erkennen: Palästinenser*innen und pro-palästinensische Aktivist*innen sehen sich allein aufgrund ihrer Meinungsäußerung, ihrer Vereinigung oder des Besitzes politischer Inhalte verstärkt Überwachung, Razzien sowie Strafverfolgung ausgesetzt.

„Wäre dieselbe Argumentation auf einen ukrainischen Staatsbürger angewendet worden, käme niemand auf die Idee, ihn wegen des Besitzes von Kriegsbildern zu verurteilen“- so Albertini. Verteidigung und Opposition sind sich einig: Salem Ahmads einzige ‚Schuld‘ ist, dass er Palästinenser ist.

 

22. Mai 2026: Die Chișinău  Deklaration: Europas Abschied vom universellen Menschenrechtsschutz (Link zum PDF)

Eine ausdrückliche und besorgniserregende Absicht stand am vergangenen Freitag beim Treffen des Europarats in Chișinău, Moldau, im Mittelpunkt; die Schwächung des Schutzes von Migrant*innen in Europa. Dem Treffen voraus ging ein offener Brief aus dem vergangenen Jahr, der auf Initiative Italiens und Dänemarks von neun Mitgliedstaaten (Italien, Dänemark, Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien)  unterzeichnet wurde und eine Überprüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) forderte. Darin verlangten die Staaten „mehr Spielraum auf nationaler Ebene“, sowie „innovative Lösungen“ zur Bekämpfung irregulärer Migration, ganz im Sinne des kolonialen und propagandistischen Italien-Albanien-Abkommens, wie beispielsweise der Auslagerung von Rückführungszentren oder Abkommen mit Nicht-EU-Transitstaaten.

Während dieser Brief zunächst noch keine unmittelbaren Konsequenzen hatte, wurde nun am vergangenen Freitag eine Deklaration unterzeichnet, die auf denselben politischen Forderungen aufbaut. Die Erklärung plädiert für eine neue Auslegung der EMRK, bei der die Rechte von Nicht-EU-Bürger*innen weniger stark geschützt werden sollen. Dadurch könnten etwa Ausweisungen verurteilter nicht-EU-Bürger*innen auch dann ermöglicht werden, wenn diesen im Herkunftsland menschenunwürdige Haftbedingungen oder eine Familientrennung drohen.

Die Deklaration richtet sich insbesondere gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Auslegung von Artikel 3 EMRK, dem Verbot von Folter. Künftig sollen in bestimmten Fällen Ausnahmen beim Schutz der Menschenrechte möglich sein, über die nationale Behörden statt des Gerichtshofs entscheiden sollen. Damit droht ein bereits bekanntes Muster verstärkt zu werden: Menschenrechte und nationale Sicherheit werden als widersprüchlich dargestellt, wobei die vage Auslegung des Begriffs „nationale Sicherheit" dazu genutzt werden kann, die Rechte von Migrant*innen weiter auszuhöhlen. 

Die alarmierende Deklaration ist rechtlich zwar nicht bindend, übt aber politischen Druck auf Gerichte und Behörden aus. Dieser Druck richtet sich zudem an die Verhandlungen über neue migrationspolitische Vorschriften, die sich derzeit in der Trilog-Phase befinden und in der kommenden Woche im Europäischen Parlament wieder aufgenommen werden. Ziel ist es, bis zum Sommer eine endgültige Verabschiedung zu erreichen. Der Moment, vor dem wir noch vor wenigen Wochen im Scirocco gewarnt haben, ist nun eingetreten. Das gefährliche Muster des italienischen Migrationssystems hat es nun offiziell geschafft, zum Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten zu werden.

Während sich Meloni auf Social Media als Heldin feiern lässt, gerät die Drastik der Deklaration zunehmend in den Hintergrund. Wie die EMRK-Expert*innengruppe Agora in einem Statement erklärt, stellt die Verabschiedung der Deklaration einen historischen Einschnitt dar, denn erstmals verfolgt der Europarat ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Menschenrechte für bestimmte Personengruppen dauerhaft einzuschränken. Ein weiterer Beleg für den fortschreitenden Rückzug der EU von der Idee eines universellen Schutzes der Menschenrechte.

 

20.05.2026: Die außerordentlichen Aufnahmezentren – ein außergewöhnliches System wird zur Norm (Link zum PDF)

Am 30. April 2026 schlossen die Staatspolizei und die Aufsichtsbehörde der Präfektur zwei außerordentliche Aufnahmezentren (CAS) im Gebiet Leonforte auf Sizilien aufgrund schwerwiegender hygienischer Probleme. Die Bewohner*innen wurden in andere Einrichtungen in der Umgebung verlegt. Ein neu veröffentlichter Bericht von ActionAid und openpolis zeigt, dass dieser Fall keine Ausnahme darstellt, sondern ein weit verbreitetes Muster widerspiegelt.

Der Bericht „La frontiera, ovunque“ vom April 2026 (Die Grenze überall) widerlegt die Darstellung der italienischen Regierung von einer „Migrationskrise“ und zeigt stattdessen auf, wie dieser „Ausnahmezustand“ durch politische Entscheidungen geschaffen wird. Das System der außerordentlichen Aufnahmezentren (CAS), das ursprünglich als vorübergehende Lösung geschaffen wurde, um Lücken in regulären Aufnahmeeinrichtungen in Zeiten hoher Ankunftszahlen zu schließen, ist zur Norm geworden. Im Jahr 2024 beherbergten CAS-Einrichtungen 71,9 % der Menschen im Aufnahmesystem, während das Aufnahme- und Integrationssystem (SAI), das als Standardsystem gedacht ist, nur 24,7 % beherbergte.

CAS-Einrichtungen bieten weniger Dienstleistungen und Inklusionsangebote an als das SAI-System, wodurch Menschen in prekären Situationen gefangen bleiben, ohne angemessenen Zugang zu Integrationsunterstützung. Der Bericht hebt zudem einen starken Trend zu größeren Einrichtungen und das Wachstum gewinnorientierter Betreiber hervor. Infolgedessen konzentrieren sich die Zentren zunehmend nicht darauf, ihren Bewohnern hochwertige Dienstleistungen zu bieten, sondern vielmehr darauf, Kosten zu senken und die betriebliche Effizienz zu verbessern. Dies standardisiert ihren Betrieb weiter und ignoriert die Bedürfnisse der Einzelnen. Folglich verlagert sich der Schwerpunkt des Systems von der Bereitstellung von Aufnahme- und Integrationsunterstützung hin zur bloßen Unterbringung von Menschen auf der Flucht.

Aus diesem Trend haben sich mehrere schwerwiegende Probleme ergeben. Viele CAS-Einrichtungen sind überbelegt – im Jahr 2024 waren fast tausend von insgesamt sechstausend Zentren oberhalb ihrer Kapazität – während Zentren in anderen Regionen noch über viele freie Plätze verfügten. Im Jahr 2023 wurden mindestens 823 unbegleitete Minderjährige in Einrichtungen für Erwachsene untergebracht. Obwohl dies gemäß dem Dekret 133/2023 nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig ist, wenn in geeigneten Aufnahmeeinrichtungen kein Platz vorhanden ist, scheint sich diese Praxis zu normalisieren. Obwohl das Dekret nur eine vorübergehende Unterbringung für bis zu 90 Tage zulässt, werden längere Aufenthalte immer häufiger, wobei der längste verzeichnete Aufenthalt 1.413 Tage betrug. ActionAid berichtet, dass Minderjährige in Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden, selbst wenn Plätze in Einrichtungen verfügbar sind, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies setzt einige der schutzbedürftigsten Menschen noch größeren Risiken aus und schränkt ihren Zugang zu Bildung und altersgerechten Angeboten ein.

Der Fall von Leonforte hat gezeigt, dass Inspektionen äußerst wichtig sind, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen Mindeststandards einhalten. Der Bericht hebt jedoch hervor, dass Inspektionen nur 19,1 % der Einrichtungen abdecken, wobei erhebliche geografische Ungleichheiten bestehen. Darüber hinaus beschränken sich Inspektionen, selbst wenn sie durchgeführt werden, oft auf formale Kontrollen.

Vor kurzem ist in Vignanello, einer Stadt in Latium, Widerstand gegen die Pläne der Regierung entstanden, eine neue CAS-Einrichtung in einem ehemaligen Nachtclub in einem Industriegebiet zu errichten. In der Stadt und den umliegenden Gemeinden wurden über 2.000 Unterschriften gegen diese Pläne gesammelt. Stattdessen fordern lokale Akteure Investitionen in das SAI-System und dessen Ausbau, einschließlich umfassender Integrations-, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsprojekte. Sie lehnen die Schaffung neuer Räume der Segregation ab und setzen sich stattdessen für Maßnahmen ein, die auf echter Integration basieren, in Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften entwickelt und auf deren soziale Realitäten zugeschnitten sind.

Der Bericht und die Fälle von Leonforte und Vignanello veranschaulichen, wie die italienische Regierung das Narrativ einer „Migrationskrise“ nutzt, um außergewöhnliche Maßnahmen innerhalb des italienischen Aufnahmesystems und die Senkung von Standards zu rechtfertigen. Dadurch ist ein System, das nur für Ausnahmesituationen gedacht war, zur Norm geworden. Infolgedessen sind einige der schutzbedürftigsten Menschen, die in Italien ankommen, größeren Risiken ausgesetzt, was Menschen auf der Flucht daran hindert, die ihnen zustehenden Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.

 

08.05.2026: Das Panopticon von Castel Volturno: Architektur der Ausgrenzung (Link zum PDF)

In Castel Volturno, Kampanien, ist ein neues Abschiebezentrum geplant, das einen problematischen Wendepunkt in der italienischen Migrationspolitik markiert. Mit einem Budget von über 41 Millionen Euro soll dort eine am Panopticon-Modell des Philosophen Jeremy Bentham orientierte Anlage entstehen, deren Architektur deutlich an ein Hochsicherheitsgefängnis erinnert: radial angeordnete Wohnmodule, ein vergitterter Rundgang zur ständigen Überwachung sowie hohe Zäune und Mauern. Die Bauweise zielt damit auf permanente Kontrolle und räumliche Isolation der festgehaltenen Personen. Laut Ristretti Orizzonti wird dabei erstmals in offiziellen Dokumenten ausdrücklich von „Einsperrung“ (confinamento) gesprochen.

Problematisch ist dabei auch das Sicherheitsnarrativ, dem sich in offiziellen Aussagen des italienischen Innenministeriums bedient wird. Es beschreibt Freizeit- und Gemeinschaftsangebote als Mittel, um „Situationen des Unbehagens“ vorzubeugen, die Feindseligkeit begünstigen könnten. Aktivitäten werden also nicht in erster Linie als Recht, Bedürfnis oder Bestandteil eines würdigen Alltags verstanden, sondern als Instrument, um die festgehaltenen Personen ruhigzustellen und zu kontrollieren. Migrantische Personen erscheinen dadurch unterschwellig als potenziell gefährlich, störend oder feindlich, während die Architektur des CPR als rationale und präventive Lösung präsentiert wird.

Diese Logik zeigt sich auch in der Kategorisierung der Inhaftierten. Besonders umstritten ist, dass Personen, die keine Straftäter*innen sind, sondern sich in einem administrativen Schwebezustand befinden, nach verschiedenen Intensitätsstufen der Freiheitsentziehung eingeteilt werden sollen. Diese Stufen richten sich einerseits nach der rechtlichen Situation der Person, andererseits nach einem zugeschriebenen Grad an „Feindseligkeit“. Damit erinnert die Einrichtung an historische Gefängnismodelle, in denen Inhaftierte je nach Verhalten in hierarchische Kategorien eingeteilt wurden — von verschärften bis hin zu vermeintlich milderen Haftbedingungen.

Warum ist dieses Projekt also problematisch? Neben der ethischen Kritik, etwa von kirchicher Seite, die darin eine Verletzung der Menschenwürde sieht, gibt es auch ökologische und finanzielle Bedenken. Das Zentrum soll im Naturschutzgebiet „Parco umso La Piana“ entstehen, einem wichtigen Rastplatz für Zugvögel, offenbar ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem stellt sich die Frage, warum öffentliche Gelder in eine Struktur der Einsperrung und Kontrolle fließen, statt in soziale Dienste, Schulen, medizinische Versorgung oder Integrationsangebote investiert zu werden.

Das CPR in Castel Volturno ist deshalb mehr als ein lokaler Baukonflikt. Es steht für eine Politik, die Migration nicht als soziale, ökonomische und menschenrechtliche Realität begreift, sondern vor allem als Sicherheitsproblem behandelt. Eine gerechte Migrationspolitik müsste an Punkten ansetzen wie legalen Einreisemöglichkeiten, sozialer Absicherung, Arbeitsrechten und Inklusion. Anstattdessen wird eine Infrastruktur der Ausgrenzung geschaffen, die Migrant*innen systematisch diskriminiert und als Sicherheitsrisiko darstellt, das verwaltet, kontrolliert und entfernt werden muss. Das Problem liegt daher nicht nur in der Architektur des CPR, sondern auch in einem politischen Diskurs, der diese systematische Kriminalisierung von Migration bekräftigt. Genau diese Logik verkörpert das geplante Zentrum in Castel Volturno auf besonders sichtbare Weise.

 

07.05.2026: Das Italien-Albanien-Abkommen: „Mit EU-Recht vereinbar“ – aber zu welchem Preis? (Link zum PDF)

Das Italien–Albanien-Protokoll zur Migration sei nur insoweit „mit dem EU-Recht vereinbar“, als die Rechte von Migrant*innen „vollständig geschützt“ werden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Nicholas Emiliou am Europäischen Gerichtshof. Doch was bedeutet diese „Vereinbarkeit mit EU-Recht“ in der Praxis – und zu welchem Preis?

Emiliou vertritt die Auffassung, dass sowohl das Protokoll als auch die entsprechende italienische Gesetzgebung „grundsätzlich“ mit dem EU-Recht vereinbar sein könnten, insbesondere mit der Rückführungsrichtlinie und der Asylverfahrensrichtlinie.

Der Europäische Gerichtshof hatte sich bereits im August vergangenen Jahres mit dem Fall befasst, nachdem ein Gericht in Rom Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von aus dem Mittelmeer geretteten Personen geäußert hatte, die nach Albanien überstellt wurden. Grundlage ist die Einstufung bestimmter Herkunftsländer – etwa Ägypten und Bangladesch – als „sicher“ durch die italienische Regierung. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, doch die Stellungnahme des Generalanwalts dürfte erheblichen Einfluss auf das Urteil haben.

Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Bedingungen vor Ort zu betrachten. Emiliou selbst betont, dass die Rechte von Migrant*innen vollständig geschützt werden müssen. Unsere jüngsten Berichte (siehe unseren Scirocco vom 09.03) zeigen jedoch ein anderes Bild: Viele der nach Albanien gebrachten Menschen lebten zuvor jahrelang in Italien, verloren jedoch ihre Arbeit und damit ihre Aufenthaltserlaubnis. Sie befinden sich nun de facto in Haft – ohne strafrechtliche Verurteilung. Zahlreiche Betroffene erhalten nicht einmal eine Begründung für ihre Abschiebung nach Albanien. Gleichzeitig wird der Zugang zu rechtlichem Beistand systematisch erschwert, wodurch italienische Behörden Verantwortung für mögliche Misshandlungen umgehen.

Darüber hinaus berichten – laut der Zeitung Avvenire – Anwohner*innen nahe des Zentrums in Gjader regelmäßig von Schreien aus dem Inneren der Einrichtung. Zudem kommt es häufig zu Vorfällen, bei denen Inhaftierte versuchen, über Krankenhausaufenthalte aus dem Zentrum zu entkommen.

Gleichzeitig nutzen Fratelli d’Italia und Forza Italia die Zentren in Albanien als politisches Instrument. Mit Verweisen auf sinkende Ankunftszahlen lenken sie von der Brutalität und der ineffizienten Verfahrenspraxis ab. Nach einem Besuch bezeichnete die Abgeordnete Sara Kelany das Zentrum in Gjader als „an der Kapazitätsgrenze“, mit 82 von rund 96 belegten Plätzen. Auch Alessandro Battilocchio wertet die rückläufigen Zahlen irregulärer Einreisen als Beleg dafür, dass Italien „auf dem richtigen Weg“ sei.

Dabei wird erneut ignoriert, dass die Zahl der Todesfälle auf den Fluchtrouten über das Mittelmeer steigt. Zudem haben mehrere italienische Gerichte die Inhaftierungspraxis in den albanischen Zentren bereits zurückgewiesen, was erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Abkommens mit internationalem Recht aufwirft.

Darüber hinaus blenden sowohl Fratelli d’Italia als auch Forza Italia Italiens koloniale Vergangenheit in Albanien aus. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni spricht von einer „historischen Freundschaft“, ohne die gewaltsame Besetzung Albaniens während des Faschismus zu berücksichtigen. Ähnlich wie in Libyen greift Italien damit auf ehemalige Einflussgebiete zurück, um migrationspolitische Abkommen zur Abschottung zu schließen.

Um Menschenrechte wirksam zu schützen, muss der Fokus auf Inhaftierung und Abschiebung in der Migrationspolitik grundlegend hinterfragt werden. Dieses System der Abschreckung und Versicherheitlichung führt letztlich zu weiterer Ausgrenzung und erhöhten gesundheitlichen Risiken für Menschen auf der Flucht – und steht damit einem breiteren gesellschaftlichen Fortschritt entgegen.

29.04.2026: Die Instrumentalisierung der Strafgewalt: Ein weiteres undemokratisches Sicherheitsdekret (Link zum PDF)

Die Regierung von Giorgia Meloni hat erneut ein neues Gesetzesdekret im Rahmen des umfassenderen Pakets von „Sicherheitsdekreten“ eingeführt, das im Februar und März 2026 angekündigt wurde (siehe frühere Scirocco-Analysen). Dieser Schritt fügt sich in eine breitere Strategie ein, die zunehmend auf das Strafrecht als Instrument zur Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden setzt. In diesem Kontext werden bestimmte Gruppen – insbesondere Menschen auf der Flucht und allgemein marginalisierte Gemeinschaften, die mit sogenannter „Devianz“ in Verbindung gebracht werden – implizit als Bedrohung für die öffentliche Ordnung konstruiert. Gesetzesdekrete sind jedoch gesetzgeberische Instrumente, die die italienische Verfassung „außergewöhnlichen Fällen von Notwendigkeit und Dringlichkeit“ vorbehält. Ihr wiederholter Einsatz im Bereich der Migrationspolitik unterstreicht die fortschreitende Versicherheitlichung dieses Politikfeldes.

Parallel zur Förderung sogenannter „freiwilliger Rückkehrprogramme“ durch Italien (siehe unseren neuesten Scirocco zu diesem Thema) sollte das neue Sicherheitsdekret, das kürzlich vom Senat verabschiedet wurde, eine umstrittene Bestimmung einführen: Das Innenministerium soll ermächtigt werden, Vereinbarungen mit dem Nationalen Anwaltsrat (CNF) – der institutionellen Vertretung der Rechtsanwält*innen zu schließen, um sogenannte „freiwillige Rückführungen“ zu erleichtern. Vorgesehen war ein finanzieller Anreiz von 615 € für Anwält*innen, die ausländische Staatsangehörige bei der Teilnahme an solchen Programmen unterstützen. Das von der extremen Rechten eingeführte Sicherheitsdekret scheint Teil einer umfassenderen Strategie zu sein, die von ihnen als “Remigration”¹ bezeichnet wird. Dieselbe Änderung betrifft auch Abschiebungen nach strafrechtlichen Verurteilungen, die in bestimmten Fällen als alternative Sanktion verhängt werden können. Nach den neuen Regeln muss das zuständige Gericht Anträge auf Abschiebung vorrangig behandeln und innerhalb von fünfzehn Tagen entscheiden. Gleichzeitig führt das Dekret einen tiefgreifenden Widerspruch ein: Es entzieht Migrant*innen faktisch die Prozesskostenhilfe, wenn sie Abschiebungsanordnungen gerichtlich anfechten, während es gleichzeitig finanzielle Anreize für Rechtsbeistände schafft, ihre Mandant*innen zur Ausreise zu bewegen. Über die Stärkung der Regierungsnarrative zur Reduzierung von Migration und zur Erleichterung von Rückführungen hinaus wirft diese Maßnahme erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rolle und Unabhängigkeit der Verteidigung auf. Anwält*innen sind berufsrechtlich verpflichtet, ausschließlich im besten Interesse ihrer Mandantschaft zu handeln und nicht auf finanzielle Anreize zu reagieren, die ihre rechtliche Beratung beeinflussen könnten. Diese Bedenken sind nicht unbemerkt geblieben. Der Präsident der Republik, Sergio Mattarella, hat bereits die Verfassungsmäßigkeit des Dekrets in Frage gestellt und signalisiert, dass er es nicht unterzeichnen wird, solange die Regelung zur Vergütung von Anwält*innen nicht gestrichen wird.

Als Reaktion darauf versuchte Fratelli d’Italia, die Partei Melonis, rechtliche und verfahrensbezogene Umgehungslösungen zu finden. Die Ministerpräsidentin ließ das Sicherheitspaket unverändert, um dessen Verfall zu verhindern, und verabschiedete am vergangenen Freitag kurz nach der endgültigen Zustimmung des Parlaments zum ursprünglichen Text ein separates Dekret mit den entsprechenden Änderungen. Kurz gesagt hat die Regierung festgelegt, dass Unterstützung bei Rückführungen nicht zwingend von Anwält*innen geleistet werden muss, sondern auch von anderen Fachkräften erbracht werden kann. Infolgedessen wird der Bonus nicht mehr ausschließlich an Anwält*innen gezahlt, sondern an alle benannten Fachpersonen, die an Verfahren zur freiwilligen Rückkehr beteiligt sind. Außerdem wird er nun nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens und nicht mehr erst nach der tatsächlichen Ausreise der betroffenen Person ausgezahlt. Allerdings muss das separate Dekret erneut genehmigt werden, was das Scheitern von Melonis fortgesetzter Strategie der Versicherheitlichung und die Taktik der Regierung, demokratische Grundsätze außer Kraft zu setzen, untergräbt.   

Was sich insgesamt abzeichnet, ist ein breiteres und besorgniserregendes Muster: Die Strafgewalt ist nicht länger durch den Schutz grundlegender Rechte begrenzt oder darauf ausgerichtet. Stattdessen wird sie zunehmend instrumentalisiert, um eine Ideologie von öffentlicher Ordnung und Sicherheit voranzutreiben – eine Entwicklung, die soziale Marginalität kriminalisieren, abweichende Meinungen zum Schweigen bringen und demokratische Freiheiten einschränken könnte. Dadurch verengt sich der ohnehin begrenzte Raum für kollektiven politischen Ausdruck und gesellschaftliches Handeln weiter.

¹ Der Begriff „Remigration“ ist problematisch, da er von Vertreter*innen der Neuen Rechten ideologisch neu definiert wurde und heute häufig als Euphemismus für die Massenabschiebung oder Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund verwendet wird. 

24.4.2026: Der Mythos der “freiwilligen” Rückkehr (Link zum PDF)

Der italienische Innenminister Piantedosi verkündet regelmäßig auf seinen Social Media Accounts die Zahl der "freiwillig" zurückgekehrten Migrant:innen und schutzsuchenden Personen, wie in einem Post vor vom 8.4. in dem er die Rückkehr von 174 Menschen aus Libyen in ihr Heimatland feierte.  Während diese Rückführungen als „humanitär“ und „freiwillig“ dargestellt werden, verdecken sie Nötigung und den Bruch von Rechten, wie mehrere zivilgesellschaftlichen Organisationen und UN-Expert:innen kritisieren. Was steckt also hinter dem Programm der „freiwilligen“ Rückkehr?

Freiwillige Assentierte Rückkehr (RVA) und Freiwillige humanitäre Rückkehr (VHR) sind Programme, welche von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt und von Italien und der EU finanziell unterstützt werden. Diese zielen sowohl auf Drittstaatangehörige, welche in Italien leben, als auch auf Personen, die sich in Transitländern wie Libyen oder Tunesien aufhalten. Die IOM bietet Personen für die Rückkehr in ihr Heimatland Unterstützung an, etwa bei der Organisation des Transits und in manchen Fällen finanzielle Unterstützung der Reintegration.

Seit 2017 hat die italienische Regierung rund 19,5 Millionen Euro für die Rückführung von 11.000 Menschen aus Libyen bereitgestellt und 9 Millionen Euro ab 2022 für die Rückführung von 1.400 Menschen aus Tunesien. Im Juli 2025 wurde die Auszahlung von weiteren 4 Millionen Euro an die IOM für den Bau von 70 Aufnahmezentren in Libyen und 3 Million Euro für das Programm der freiwilligen Rückführung von der italienischen Regierung genehmigt. Und dies, obwohl das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte Italien in einem Schreiben von der weiteren Finanzierung des Programmes abriet und dessen Freiwilligkeit in Frage stellte. 

Wie wenig freiwillig diese Programme tatsächlich ist, zeigt sich besonders bei Blick auf die Zahlen der zurückgekehrten Personen. Circa 76,5% von ihnen waren vor Rückkehr in libyschen Internierungslagern gefangen, darunter auch Frauen, Kinder und Personen, welche Opfer von Menschenhandel geworden sind. Während Freiwilligkeit voraussetzen würde, dass es tatsächliche Alternativen gibt, wie Zugang zu Schutz und regulären Migrationswegen, und die Entscheidung frei, informiert und ohne jeglichen physischen oder psychischen Zwang getroffen wird, sind diese Bedingungen Libyen und anderen Transitländern nicht gegeben. Die Rückkehr wird als einziger Ausweg aus einer aussichtlosen Situation, in der Personen Gewalt und Verletzung ihrer Menschrechte erfahren, angetreten. Somit drängen die Programme der RVA und VHR Menschen zur Rückkehr in ihre Heimatländer, wo sie häufig erneut den unsicheren Umständen ausgesetzt sind, vor denen sie geflohen sind.

Dies verstößt auch gegen das Prinzip von Non-Refoulment, also dem Recht darauf nicht in Länder zurückgeschickt zu werden, in denen die eigene Sicherheit gefährdet ist. Zudem werden durch die Darstellung der Rückkehr als „freiwillig“ einerseits bilaterale Verträge mit den Herkunftsländern umgangen und andererseits Verfahrensgarantien und -sicherheiten, die völkerrechtlich bei einer Zwangsrückführung erforderlich sind, ausgesetzt. Dies ermöglicht somit auch eine schnellere und günstigere Rückkehr unter dem Vorwand der Freiwilligkeit. Durch die Unterstützung „freiwilliger“ Rückkehr wird der Migrationsdruck auf Transitländer wie Libyen und Tunesien gemindert, was deren Regierungen williger macht, mit Italien entlang anderer Abkommen zu kooperieren oder eigene Staatsbürger*innen wieder aufzunehmen.

Daher sollten die Programme „freiwilliger“ Rückkehr aus Transitländern viel weniger als ein humanitäres Programm verstanden werden, sondern als eine weitere Externalisierungsstrategie des italienischen und europäischen Grenzregimes. Um gegen diese Strategie und die daraus entstehenden menschenrechtliche Verstöße zu kämpfen, haben sich eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammengeschlossen und eine Klage eingereicht sowie die Kampagne „Voluntary Humanitarian Refusal“ ins Leben gerufen. Sie „prangern die vorgetäuschte Freiwilligkeit unterstützten Rückführungen aus Transitländern an und fordern, dass die Finanzierung dieser getarnten Abschiebungen eingestellt wird“.

Ähnlich kann auch die Freiwilligkeit der Rückführung von Personen, die in Italien leben, angezweifelt werden. So haben Personen, welche in Italienischer Abschiebezentren (CPRs) inhaftiert sind, vermehrt von Druck berichtet einer solchen „freiwilligen“ Rückkehr einzuwilligen. Zudem gibt es einen finanziellen Anreiz von 615€, welcher beim Boarding des Flugzeuges bar ausgezahlt wird. Insgesamt sind seit Beginn des Programms in Italien 2015 bis 2024 sind 4 059 Menschen zurückgekehrt wofür die italienische Regierung 35,5 Mio € ausgegeben hat. Um diese Anzahl der Rückkehrer:innen zu erhöhen, plant die italienische Regierung diese Woche ein neues Gesetz, welches vorsieht nicht nur Rückehrer*innen, sondern auch deren Anwält*innen finanziell zu belohnen, wenn ihre Klient*innen einer „freiwilligen“ Rückführung in ihr Heimatland zustimmen. Dies stellt nicht nur die Freiwilligkeit solcher Rückführungen weiter in Frage, sondern es untergräbt die italienische Verfassung und die Integrität der Rechtsvertretung. Mehr zu diesem neuen Gesetz kann in unserem nächsten Scirocco gelesen werden.

Auch mit Hinblick auf die Unterstützung der Reintegration im Heimatland eröffnen sich weitere Probleme. So werden diese als sehr unnachhaltig und höchst problematisch kritisiert und erreichen nur einen kleinen Teil der Rückkehrer*innen. Die Unterstützung der IOM ist häufig nur kurzfristig und adressiert systematische Fluchtursachen nicht ausreichend. Stattdessen folgt sie einer neoliberaler „Entwicklungspolitik“ wobei Rückkehr*innen durch die Förderung von Unternehmertum „empowert“ werden sollen. Allerdings sind diese Ansätze häufig standardisiert und berücksichtigen die konkrete Lebensrealität kaum, weshalb viele der gefördertem Unternehmen scheitern. Somit enden die zurückgekehrten Personen häufig in noch prekären Umständen, als vor denen sie geflohen sind. Gleichzeit erlaubt dieses Programm Italien und der EU sich positiv darzustellen und so ihren neo-kolonialen Versuch der Migrationskontrolle zu kaschieren.

All diese Punkte zeigen, dass die Programme der „freiwilligen“ Rückkehr nicht als solche bezeichnet werden sollte, sondern der Begriff „soft deportation“ deutlich passender ist. Sie zielen rein darauf ab, Migration zu kontrollieren und Abschiebungen humanitär und freiwillig darzustellen. Piantedosis regelmäßige Verkündung der Zahlen der Rückkehrer*innen verdeutlicht weiter, dass diese Programme rein der Zufriedenstellung der rechten Wähler*innenschaft dienen. Italien und die EU dürfen nicht länger durch derartige Programme in Komplizenschaft mit Staaten sein, die systematisch Menschenrechte verletzen und Personen in prekäre Bedingungen zurückdrängen. Stattdessen braucht es legale und sichere Fluchtrouten, um vulnerable Gruppen effektiv zu schützen.

17.4.2026: Ein Schiffbruch nach dem anderen – Europas Mitschuld am Sterben im Mittelmeer (Link zum PDF)

Massives Sterben im Frühjahr 2026: allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 sind über 700 bis 800 Menschen im Mittelmeer ertrunken. Damit hat sich die Zahl der Todesopfer im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt.

In einer einzigen Nacht Ende März/Anfang April starben 19 Menschen vor Lampedusa, darunter auch Kinder. Die NGO Sea-Watch geht davon aus, dass innerhalb von nur drei Tagen mehr als 100 Menschen im Mittelmeer ihr Leben verloren haben. Ein weiterer Fall Anfang April zeigt zudem, wie eng unterlassene Rettung und politisches Wegsehen miteinander verknüpft sind: 44 Menschen erreichten Lampedusa erst, nachdem sie fünf Tage lang auf der verlassenen Ölplattform Didon (ca. 75 km vor der Küste Tunesiens im Golf von Gabès) festsaßen, da sie nach ihrer Abfahrt aus Libyen in Seenot geraten waren. Laut den Überlebenden blieben Hilferufe unbeantwortet, obwohl Alarm Phone die Behörden bezüglich des Notfalls bereits alarmiert hatte. Sea-Watch kritisierte den Fall deshalb als weiteres Beispiel dafür, dass Rettung nicht rechtzeitig organisiert und zivile Hilfe stattdessen strukturell behindert wird. Nur wenige Tage später kenterte erneut ein Boot nach der Abfahrt aus Libyen, dabei wurden 32 Menschen gerettet, während mehr als 70 weitere als tot oder vermisst gelten. Über genaue Zahlen und die uns bekannten Hintergründe diesbezüglich haben wir in der letzten Ausgabe der CMI berichtet, in diesem Report informieren wir monatlich über die Geschehnisse auf dem zentralen Mittelmeer und ordnen diese ein. Da jedoch derzeit auch auf dem Land breiter zu dem Thema diskutiert wird, greifen wir es hier auf und richten den Fokus dabei auf den politischen Diskurs über das Sterben auf dem Mittelmeer. 

So gibt es insbesondere seit Beginn dieses Jahres eine hohe Dunkelziffer an sogenannten „silent deaths“ oder „invisible shipwrecks“, also Fällen, in denen Seenot gemeldet wird, danach jedoch der Kontakt abbricht, keine weiteren Informationen zugänglich sind und das Schicksal der Betroffenen nach einem ersten Notruf im Unklaren bleibt. Ganze Boote verschwinden spurlos, ohne dass nachvollziehbar ist, ob überhaupt Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Damit verschwinden viele Menschen nicht nur physisch im Mittelmeer, sondern bleiben auch nach ihrem Tod namenlos und ohne Identifizierung. In diesem Zusammenhang forderte der sizilianische Staatsanwalt Salvatore Vella am 8. April 2026 im Europäischen Parlament in Brüssel bessere Möglichkeiten zur Identifizierung geborgener Leichen und vermisster Migrant*innen, darunter eine gemeinsame öffentliche Datenbank sowie internationale Anlaufstellen für Angehörige. Diskutiert wurde dies im Rahmen der Veranstaltung „Das Recht auf Identität: hin zu einem europäischen Rahmen für verschwundene Migrant*innen“, die vor allem von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Abgeordneten aus dem progressiven Spektrum getragen wurde. Dass solche Forderungen bislang vor allem aus der Zivilgesellschaft kommen, ist nicht zufällig: Denn die konkrete Such-, Identifizierungs- und Erinnerungsarbeit wird bis heute vielfach von Angehörigen, Initiativen und NGOs übernommen, etwa von Memoria Mediterranea, statt institutionell verlässlich abgesichert zu sein. Zugleich fand die Initiative in einem stark polarisierten parlamentarischen Umfeld statt: Erst im März hatte das Europäische Parlament eine deutlich verschärfte Rückführungspolitik beschlossen, unterstützt insbesondere von konservativen und rechten Kräften. So bleibt ein großer Teil der Toten statistisch, institutionell und gesellschaftlich unsichtbar – und wird letztlich vergessen. 

Wie sehr diese Arbeit bis heute an der Zivilgesellschaft hängen bleibt, wird auch in unserem Magazin „Streiflicht Italien: Verlorene Leben, unerzählte Geschichten“ aufgegriffen: Es erzählt von Menschen, die auf der Flucht über das Mittelmeer sterben – oft namenlos, ohne Abschied und ohne öffentliche Aufmerksamkeit – und von den Angehörigen, die Jahre später noch um Aufklärung, Würde und Erinnerung kämpfen müssen. Im Zentrum stehen nicht nur die Folgen unterlassener Rettung, sondern auch das strukturelle Versagen staatlicher Institutionen: wenn Leichen anonym verscharrt werden, Behörden nicht handeln und Menschenwürde nur noch durch das Engagement Einzelner verteidigt wird. Organisationen, die sich (neben anderen Bereichen) für die Suche und Dokumentation von Vermissten einsetzen sind unter anderem: UNITED for Intercultural Action, Deutsches Rotes Kreuz ‒ Tracing Service, Italienisches Rotes Kreuz (CRI) International Committee of the Red Cross (ICRC) ‒ Restoring Family Links, Alarm Phone

Zunehmend rückt auch die Mitschuld europäischer Regierungen stärker in den politischen Fokus und in öffentliche Diskurse. Dabei beginnt diese Verantwortung nicht erst auf dem Meer: Schon das weitgehende Fehlen sicherer und legaler Einreisewege ist Ergebnis politischer Entscheidungen, die Menschen überhaupt erst auf die lebensgefährliche Route über das zentrale Mittelmeer drängen. Die unterlassene staatliche Seenotrettung und die systematische Behinderung ziviler Seenotrettung bilden insofern nur die Spitze des Eisbergs – sie sind Teil einer Politik, die Schutzsuchende den tödlichen Gefahren der Überfahrt schutzlos aussetzt. Deutschland wird in diesem Zusammenhang unter anderem dafür kritisiert, Gelder für die zivile Seenotrettung zugunsten von Rüstungsausgaben gestrichen zu haben. Auch Italien behindert durch Verordnungen, Dekrete und politische Hetze die Arbeit ziviler Seenotrettungsorganisationen und sanktioniert NGOs immer wieder – obwohl Gerichte diese Praxis nachträglich wiederholt als rechtswidrig eingestuft haben. Darüber hinaus werden mediale Berichterstattung und unabhängige Dokumentation zunehmend erschwert oder nachträglich unsichtbar gemacht – etwa durch lückenhafte Informationen, das Fehlen transparenter Statistiken oder den erschwerten Zugang zu belastbaren Daten über das, was auf den Fluchtrouten im Mittelmeer geschieht und welche Akteure dazu beitragen, dass Massensterben, Gewalt und Verschwinden fortbestehen. Die Wahrnehmung dieser Katastrophen wird damit auch durch eine gezielte Informationspolitik geprägt: Medienschaffende stehen vor immer größeren Hürden, genaue Informationen über Rettungseinsätze oder Schiffbrüche zu erhalten, was eine unabhängige Aufarbeitung der Situation massiv erschwert. Heuchlerisch wirken diese Dynamiken in einer Phase, in der die italienische Regierung ihre Migrationspolitik als Erfolgsgeschichte inszeniert. Gerade während politisch „Rekorde“ bezüglich der restriktiven Richtung der Migrationspolitik gefeiert werden, zeigen Auswertungen, dass die Zahl der Toten und Vermissten auf der zentralen Mittelmeerroute keineswegs im gleichen Maß zurückgeht, sondern im Gegenteil dramatisch hoch bleibt beziehungsweise im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist.

Insgesamt lässt sich (wieder einmal) festhalten: Das Sterben im Mittelmeer darf nicht als Schicksal verstanden werden, sondern muss als direkte Folge politischer Entscheidungen benannt werden. Dieser Appell muss immer wieder, immer lauter und mit wachsender Deutlichkeit wiederholt werden, bis er all jene erreicht, die politische Verantwortung tragen. Dass politische und öffentliche Diskurse inzwischen zunehmend die Mitschuld europäischer Regierungen und Institutionen benennen, ist wichtig und notwendig. Gleichzeitig muss deutlich bleiben, dass bereits viel zu viele Menschen gestorben sind, bevor diese Aufmerksamkeit und die längst überfälligen Schuldzuweisungen überhaupt lauter und bewusster ausgesprochen wurden. Europäische Regierungen tragen nicht erst jetzt Verantwortung, da 2026 als tödlichster Jahresanfang seit Jahren gilt; ihre Mitschuld liegt in politischen Entscheidungen, gesetzlichen Verschärfungen, unterlassener Seenotrettung und systematischer Abschottung, die seit Langem den Rahmen für dieses Sterben geschaffen haben. Gerade deshalb müssen die Narrative über das Sterben im Mittelmeer weiter hinterfragt und verändert werden. Nur so lässt sich gegen ein System vorgehen, das auf Abwehr, anstatt auf Seenotrettung und das Recht auf Asyl setzt. Notwendig wäre stattdessen eine strukturierte europäische Rettungsmission, sichere und legale Zugangswege sowie eine grundlegende Abkehr von der Abschottung der „Festung Europa“.

09.04.2026: Meloni in Algerien und die Propaganda zu „weniger Ankünften“ (Link zum PDF)

Während ihres Besuchs in Algerien Ende März erklärte die italienische Ministerpräsidentin Meloni, dass Italiens Partnerschaft mit Algerien „noch nie so stark gewesen sei“. Algerien dient Italien in erster Linie als Lieferant von Erdgas und ist zugleich dessen wichtigster Handelspartner auf dem afrikanischen Kontinent.

Meloni nutzte die Gelegenheit, um ihre Propaganda über ihr angeblich „erfolgreiches Modell des Migrationsmanagements“ mit Nicht-EU-Staaten fortzusetzen. Laut ihrer Rede habe die Zusammenarbeit mit Algerien zur erfolgreichen Bekämpfung krimineller Netzwerke des Menschenhandels sowie zur Reduzierung „illegaler Anlandungen“ und von „Tragödien“ auf See geführt. Diese Aussage ist nicht nur völlig falsch, sondern stärkt auch das Narrativ politischer Akteure, die sinkende Ankunftszahlen im Mittelmeerraum als Beleg für eine erfolgreiche Politik darstellen und diesen Rückgang als Trophäe ihrer populistischen Kommunikation instrumentalisieren (siehe Scirocco vom 5. März 2026: Verzerrte Narrative politischer Selbstlegitimation: Wer spricht für diejenigen, die niemals ankommen?).

In den meisten Fällen steuern Menschen, die Algerien verlassen, nicht Italien an, da die wichtigsten Migrationsrouten von dort nach Spanien oder Frankreich führen. Besonders besorgniserregend ist jedoch, dass dieser Rückgang nicht darauf zurückzuführen ist, dass weniger Menschen internationalen Schutz benötigen, sondern auf Kooperationen mit Ländern wie Libyen, die Menschen auf See abfangen und nach Libyen zurückbringen, wo sie weiterhin schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Versklavung ausgesetzt sind.

Darüber hinaus ist im Jahr 2026 ein drastischer Anstieg der Todesfälle im Mittelmeer zu verzeichnen (bis zum 21. März wurden 614 Todesfälle bestätigt, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegt). Wie also hat Italiens „erfolgreiches Migrationsmanagement“ die Ankunftszahlen auf dem Seeweg reduziert? Durch die Blockade ziviler Seenotrettungsschiffe mittels verschiedener Dekrete und durch die Finanzierung libyscher Milizen.

Erneut muss betont werden, dass verzerrte Narrative aufgedeckt und widerlegt werden müssen, um eine Verschiebung von Verantwortung zu verhindern. Weniger Ankünfte bei gleichzeitig steigenden Todeszahlen sind eine direkte Folge der italienischen sowie der umfassenderen europäischen Migrationspolitik.