23.04.2019, MiGAZIN
Bundesregierung ignoriert Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs- Weiter warten auf Familiennachzug
Heute vor einem Jahr entschied der EuGH: Unbegleitete Minderjährige, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt wird, haben einen Anspruch auf Elternnachzug. Das gilt auch, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Das Auswärtige Amt weigert sich jedoch bis heute, das Urteil umzusetzen. Mehr lesen
Sprache(n): Deutsch / German
Region(en): Deutschland, Europäische Union, Europa