17.12.2017, migrationsrecht.net
Familiennachzug: Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet Deutschland zu Visumerteilung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde von März 2016 bis März 2018 ausgesetzt. Das Verfahren wird begleitet von JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland und unterstützt durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.. Mehr lesen
Sprache(n): Deutsch / German
Region(en): Deutschland