13.04.2022, NU
Niederlande: Staatssekretär darf Asylbewerber nicht einfach nach Kroatien zurückschicken
Niederlande: Im Fall der Dublin-Rückführung von Asylbewerber*innen aus Ägypten und Algerien entschied die Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats, dass der niederländische Staatssekretär Eric van der Burg nicht prüfungsfrei davon ausgehen kann, dass Kroatien die Europäische Menschenrechtskonvention einhält und die beiden Asylbewerber daher nicht ohne eine Untersuchung nach Kroatien zurückschicken darf. Obwohl die EU-Mitgliedsstaaten davon ausgehen können, dass alle Mitgliedsstaaten die Menschenrechte einhalten, kann es manchmal Gründe für weitere Untersuchungen geben. Der Staatsrat entschied, dass Van der Burg in diesem Fall die "aktuellen Fakten und Umstände" hätte untersuchen müssen. Der Staatssekretär muss prüfen, ob die Asylbewerber aus Ägypten und Algerien bei ihrer Rückkehr nach Kroatien das Asylverfahren durchlaufen können. Angesichts der Tatsache, dass Pushbacks an der kroatischen Außengrenze "in großem Umfang und über einen langen Zeitraum" stattgefunden haben, wie der Staatsrat feststellte, wird eine solche Behandlung auch gegenüber Personen möglich, die von Kroatien aus anderen Mitgliedstaaten zurückgenommen werden. Mehr lesen
Sprache(n): Sonstige
Region(en): Europäische Union
