29.07.2024, Verfassungsblog
Jenseits der Grenzen. Extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber Migrant*innen
Die Frage der Extraterritorialität findet im Zusammenhang mit der Migration eine ganz besondere Anwendung. Mehr als jede andere globale gemeinsame Herausforderung beinhaltet Migration von Natur aus ein Element der Nicht-Territorialität: Ein*e Migrant*in verlässt per definitionem das Hoheitsgebiet seines/ihres Staatsangehörigkeits- oder Herkunftslandes und damit auch den ursprünglichen Träger der rechtlichen Verantwortung für die Erfüllung seiner Menschenrechte. Schließlich ist das Grundprinzip des Völkerrechts die territoriale Zuständigkeit: Die Staaten sind für die Einhaltung der Menschenrechtsverträge auf ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich. Damit stellt sich die Frage, welcher Staat in welchem Umfang die menschenrechtlichen Verpflichtungen auf der Reise von Migrant*innen zu erfüllen hat, mit großer Dringlichkeit. Mehr lesen
Sprache(n): Englisch / English
Region(en): Weltweit
