18.10.2018, Magazine
Flüchtlinge im Kirchenasyl gelten nicht als „flüchtig“
Asylbewerber im Kirchenasyl sind nicht „untergetaucht“ und dürfen von Behörden nicht so behandelt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier im Fall von sechs Sudanesen entschieden. Sie wehrten sich gegen ihre Abschiebung nach Italien. Mehr lesen
Sprache(n): Deutsch / German
Region(en): Deutschland