14.06.2021

Nach dem Feuer in Moria: Jugendliche trotz fehlender Beweise zu 10 Jahren Haft verurteilt

Am Samstag, den 12. Juni 2021, wurden vier jugendliche Geflüchtete zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie angeblich vor einem Jahr das Lager Moria in Brand gesetzt haben sollen. Anstatt diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die solch unmenschliche Lager wie Moria schaffen, wurden die Moria 6 zu Sündenböcken für eine innerlich völlig verrottete EU gemacht.

Der Prozess gegen die übrigen vier der Moria 6 war weder transparent noch fair. Es war kein Prozess, sondern eine Farce, ein Theaterstück, bei dem das Ende bereits feststand: die Schuld an der schrecklichen Katastrophe sechs Teenagern - Kindern - in die Schuhe zu schieben, die nur gekommen sind, um ein besseres Leben zu suchen.

Weder die Delegation internationaler Prozessbeobachter*innen der Schweizer Vereinigung Demokratische Jurist_innen Schweiz, der European Democratic Lawyers Vereinigung, der Beobachter von UNCHR noch Journalist*innen wurde der Zutritt zum Gericht gewährt, geschweige denn irgendwelchen zivilen Beobachter*innen. Allerdings wurden vier Polizeibeamt*innen & mindestens zwei Beamt*innen in Zivil eingelassen.

Obwohl alle notwendigen Dokumente vorlagen, die das Alter von drei der vier als Minderjährige belegten, lehnte das Gericht den Antrag der Anwältinnen ab, sie vor einem Jugendgericht nach Jugendstrafgesetz zu verhandeln.

Zusätzlich berichteten mehrere Zeug*innen der Verteidigung von offensichtlicher Schikane durch den Richter.

Der einzige Zeuge, der die vier angeblich identifizieren konnte, erschien nicht. Der Staatsanwaltschaft wurde jedoch gestattet, seine schriftliche Aussage zu verlesen, trotz des Einspruchs der Anwältinnen, dass dies das Recht der Angeklagten verletze, jede*n Zeuge*in, der*die gegen sie aussagt, ins Kreuzverhör zu nehmen, ein Grundrecht, das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurde.

Sie wurden wegen Brandstiftung mit Gefährdung von Menschenleben und dem erschwerenden Umstand der Sachbeschädigung verurteilt. Mildernde Umstände wurden nicht anerkannt. Lediglich von der Anklage der "Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung" wurden sie freigesprochen. Die Anwält*innen werden gegen das Urteil Berufung einlegen.


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Montag, den 14.Juni 2021