Die Situation der Geflüchteten auf Sizilien - neuer Bericht 2019

Am 18. Dezember 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen und zählt zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Der Schutz der UN-Wanderarbeiter*innenkonvention erstreckt sich sowohl auf Migrant*innen mit Arbeitnehmer*innenstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeiter*innen als auch auf Menschen, die sich in einem Land illegal aufhalten und einer Beschäftigung nachgehen. Zu diesem besonderen Anlass erscheint unser Bericht 2019 zur Situation der Geflüchteten auf Sizilien. Dabei geht es zunächst um die Veränderungen im Asylsystem, die die „Sicherheitsdekrete“ von 2018 mit sich gebracht haben. Weitere Themen sind die Folgen der Dekrete auf das Unterbringungs-, Schutz- und Versorgungssystem für Migrant*innen auf Sizilien und in ganz Italien.Tomaten und Oliven kommen ebenso aus Sizilien wie Orangen und Zitronen, die sich auf unseren Tischen wieder finden. So beschäftigen wir uns im Bericht auch mit der saisonalen Arbeit in der Landwirtschaft, die seit den 1990er Jahren auf Sizilien vor allem von Migrant*innen getätigt wird und oft mit Ausbeutungsmechanismen auf verschiedenen Ebenen gekoppelt ist. Hier geht's zum Bericht