Solidarität mit Martine Landry

Am Dienstag, den 07. Juli 2020 - und damit nach fast 3 Jahren -, wurde das Verfahren gegen die 76-jährige Martine Landry endgültig eingestellt.


Landry, die sich seit fast 20 Jahren ehrenamtlich für amnesty France engagiert, wurde 2018 wegen eines sogenannten "Solidaritätsverbrechens" (délit de solidarité) angeklagt. Sie setzt sich seit Jahren für die Wahrung der Rechte von Migrierenden in Frankreich ein, die mit routinierter Regelmäßigkeit von den französischen Behörden an der Grenze zu Italien missachtet werden. So auch in dem konkreten Fall, der zur Anklage Landrys führte.


Menschenrechte vs. französische Behörden

* Im Juli 2017 wird eine Gruppe minderjähriger Migranten, für die das französischen Jugendamt (Aide sociale à l'enfance - ASE) nachweislich seine Zuständigkeit erklärt hatte, unrechtmäßig von der französischen Polizei zurück nach Italien geschoben.

* Kurze Zeit später schickt Italien zwei der Jugendlichen zu Fuß zurück nach Frankreich. Landry fährt daraufhin an die Grenze und holt diese am Grenzposten Menton / Ventimiglia auf französischer Seite ab, um sie mit Dokumenten, die die erklärte Zuständigkeit der ASE belegen, zur nächsten Polizeistation zu begleiten, sodass ihr Fall dort gemäß den geltenden Gesetzen bearbeitet wird. Die beiden Minderjährigen werden an die ASE übergeben.

* Daraufhin erhält Landry im August 2017 erhält eine Vorladung vor Gericht. Sie wird der "Beihilfe zum illegalen Aufenthalt" angeklagt. Ihr drohen bis zu 5 Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 30,000 Euro.

* Am 13. Juli 2018 wird sie vom Gericht in Nizza freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch beantragt. Das Gericht verweist dabei auf das Urteil des französischen Verfassungsrats, der kurz zuvor in einem ähnlichen Fall argumentiert hatte, dass das in der französischen Verfassung verankerte "Prinzip der Brüderlichkeit" (principe de fraternité) unvereinbar sei mit einer strafrechtlichen Verfolgung von Handlungen der Solidarität.

* Am 27. Juli 2018 legt die Staatsanwaltschaft Aix-en-Provence Berufung gegen den Freispruch ein.

* Am 7. Juli 2020, einen Tag vor der Berufungsverhandlung, verkündete die Staatsanwaltschaft von Aix-en-Provence die Einstellung des Verfahrens und bestätigte damit den bereits zwei Jahre zuvor vom Strafgerichtshof von Nizza ausgesprochenen Freispruch für die Aktivistin.



--- Solidarität mit Martine Landry! ---

Wir fordern eine sofortige, endgültige Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren und ein Ende der Kriminalisierung von Migration und Solidarität mit Migrierenden!
 


Betroffene und Aktivist*innen berichten immer wieder von rechtswidrigen Rückschiebungen von und Umgang mit undokumentierten Migrierenden seitens der französischen Behörden. Erst Anfang des Monats etwa hatte der Europäische Gerichtshof Frankreich aufgrund "unmenschlicher und entwürdigender Lebensbedingungen" für Asylsuchende verurteilt. Die Betroffenen seien Opfer "erniedrigender Behandlung" geworden.


Mehr Informationen:

 

 


Sonntag, 05. Juli 2020