Bewegungsfreiheit in Italien für mittellose Personen mit Schutzstatus

Abklärungen im Nachgang zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat in zwei Abklärungsreisen die Situation von Asylsuchenden und Personen mit Schutzstatus in Italien bezüglich ihrer Aufnahmebedingungen untersucht.1 Dabei standen die Situationen in Rom und Mailand im Fokus, da die überwiegende Anzahl der Rückführungen in diese zwei Städte voll- zogen werden. Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts im seinem Urteil vom 14. November 2013 hat weitere Fragen aufgeworfen, welche die SFH zu weiteren Abklärungen veranlasst haben.
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Sprache(n): Deutsch / German
Region(en): Italien / Malta, Österreich / Schweiz, Europa