30.05.2010, derStandard.at
Vergangenen Freitag wurde endgültig bestätigt, dass die Rettung von 37 afrikanischen Bootsflüchtlingen aus akuter Lebensgefahr durch das Schiff „Cap Anamamur" 2004 keine „Beihilfe zur illegalen Einreise" nach Italien - und somit in die EU - war. [...] Bierdel, der inzwischen am Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Stadtschlaining angehende UNO-Mitarbeiter für ihre Einsätze ausbildet, ist erleichtert. Aber er freut sich nicht. Denn leider stellt dieser rechtsgültige Freispruch überhaupt nicht klar, dass Schiffsbesatzungen, die auf hoher See Flüchtlinge aus Schlauch- oder kleinen Fischerbooten an Deck holen, von nun an straffrei bleiben.
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